Greenpeace zu den Koalitions-Beschlüssen zum Infrastruktur-Zukunftsgesetz
Die Beschlüsse des gestrigen Koalitionsausschusses zur Planungsbeschleunigung im Infrastruktur-Zukunftsgesetz kommentiert der geschäftsführende Vorstand von Greenpeace Deutschland, Martin Kaiser:
„Die Bundesregierung will Natur- und Klimaschutz vor die Asphaltiermaschine werfen. Während Deutschlands Brücken weiter bröckeln und der desaströse Zustand der Bahn das halbe Land lähmt, will die Koalition das Sondervermögen für noch mehr Straßen ausgeben, ohne Rücksicht auf den Schutz von Landschaft und Natur. Das ist Verkehrs- und Naturschutzpolitik ohne Kompass.
Ja, Deutschland muss seine Verkehrsinfrastruktur schneller modernisieren, aber diese Modernisierung muss sich an beschlossenen Zielen orientieren. Die Klimaziele im Verkehr etwa werden nur mit einer leistungsfähigen und verlässlichen Bahn erreicht. Nach dieser fatalen Weichenstellung muss der Umweltminister jetzt mit einem starken Gesetz unsere Naturflächen sichern und dafür sorgen, dass die Lebensadern unserer Natur gestärkt und vor Asphaltierung geschützt werden.”
Pressemitteilung Greenpeace
Deutsche Umwelthilfe zum Koalitionsausschuss: „Beim Ausbau der Verkehrsinfrastruktur bleibt der Naturschutz auf der Strecke“
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert die vom Koalitionsausschuss getroffene Einigung für das sogenannte Infrastruktur-Zukunftsgesetz, mit dem wichtige naturschutzpolitische Standards aufgeweicht werden und die Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung eingeschränkt wird. Für unvermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft sollen Ausgleich, Ersatz und Ersatzgeldzahlung für Vorhaben im überragenden öffentlichen Interesse gleichrangig zur Verfügung stehen.
Sascha Müller-Kraenner, DUH-Bundesgeschäftsführer:
„Die faktische Abschaffung der bisher geltenden Realkompensation, mit der bei unvermeidbaren Eingriffen durch Infrastrukturvorhaben neue Naturflächen vor Ort geschaffen werden müssen, ist ein schwerer Rückschlag für den Naturschutz. Einmal zerstörte Natur ist unwiederbringlich verloren, rein finanzielle Kompensation ändert daran gar nichts. Es ist fraglich, ob das für kommendes Jahr angekündigte Naturflächengesetz hier einen Ausgleich schaffen kann. Deswegen müssen Bund und Länder jetzt zügig die EU-Wiederherstellungsverordnung umsetzen und große, zusammenhängende Ökosysteme schaffen, in denen Natur sich wieder erholen kann. Auch die Umweltverträglichkeitsprüfung darf nicht weiter eingeschränkt werden. Gerade bei großen Infrastrukturvorhaben sind eine Berücksichtigung von Umwelt- und Klimaschutzbelangen sowie eine reguläre Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern für die gesellschaftliche Akzeptanz essentiell.“
Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer:
„Seit Jahren wird durch neue Gesetze versucht, klimaschädliche Autobahn- und andere Straßen-Neubauten mit der Brechstange und gegen europäisches wie internationales Recht durchzusetzen. Tatsächliche Beschleunigungen klimaverträglicher Planungen sind kurzfristig allein dadurch möglich, indem der behördliche Vollzug modernisiert wird, nicht durch die Beseitigung von Beteiligungsrechten.“
Außerdem plant der Koalitionsausschuss, das Umweltverbandsklagerecht einzuschränken. Dazu Jürgen Resch:
„Wenn im Gesetz dasjenige steht, worauf die Koalition sich jetzt geeinigt hat, verstößt dies eklatant gegen ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Denn dieser hat bereits 2015 entschieden, dass der damals im deutschen Recht enthaltene Ausschluss von Einwendungen, die nicht im Verwaltungsverfahren vorgebracht worden sind, rechtswidrig ist. Daraufhin wurden diese Vorschriften im deutschen Recht gestrichen. Wenn man sie jetzt wieder einführen will, verstößt man ganz bewusst gegen diese Entscheidung des EuGH.“
Pressemitteilung DUH
IZG: Zukunft im Titel, Naturzerstörung im Gesetz
Zu den Ergebnissen des gestrigen Koalitionsausschusses und zu einem Infrastruktur-Zukunftsgesetz (IZG) erklärt Olaf Bandt, Vorsitzender beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND):
„Unter dem Deckmantel Beschleunigung plant die Koalition nichts anderes als einen Generalangriff auf die Natur. Sie will dabei auch den Rechtsschutz gegen Eingriffe aushöhlen. Die Einschnitte durch dieses sogenannte Zukunftsgesetz sind gewaltig und werden gravierende Veränderungen im Naturschutz auslösen. Damit der Schutz von Natur- und Artenvielfalt dadurch nicht vollständig vor die Wand gefahren wird, muss bei den geplanten Ersatzgeldzahlungen unbedingt sichergestellt werden, dass diese an den entsprechenden Stellen wirksam für den dauerhaften Schutz von Natur und Umwelt eingesetzt werden. Dazu braucht es zum Beispiel Lösungen wie ein starkes und wirksames Naturflächengesetz. Damit kann verlässlich und bundesweit eine grüne Infrastruktur zum Schutz unserer Lebensgrundlagen aufgebaut werden. Auch die Umsetzung der Wiederherstellungsverordnung kann damit ambitioniert angegangen werden.
Wir sehen den Bedarf für eine Beschleunigung von Infrastrukturprojekten. Diese kann nur gelingen, wenn eine klare Priorisierung einer überschaubaren Zahl von volkswirtschaftlich sinnvollen Projekten erfolgt, die dann im Einklang mit Natur- und Klimaschutzzielen umsetzbar sind. Die Bundesregierung duckt sich vor einer solchen Entscheidung weg und verwendet stattdessen den Begriff des überragenden öffentlichen Interesses inflationär. Er soll zukünftig bei jeder mehrspurigen Straße und jedem Autobahnrastplatz Anwendung finden. Alles priorisieren zu wollen, wird die erhoffte Beschleunigung ausbremsen. Eine Beschleunigung, ohne den Abbau rechtsstaatlicher Beteiligung, braucht es gerade im Bereich der klimafreundlichen Mobilität auf der Schiene. Aber auch mit Blick auf die maroden Brücken bedarf es einer wirkungsvollen Priorisierung des Erhalts der bestehenden Infrastruktur.“
Pressemitteilung BUND
Infrastruktur-Turbo nicht auf Kosten von Natur- und Umweltschutz
Krüger: Ergebnisse sind ein Paukenschlag für den Naturschutz in Deutschland
Im Koalitionsausschuss haben sich die Spitzen von Schwarz-Rot auf weitreichende Maßnahmen zur Beschleunigung des Infrastrukturausbaus verständigt – mit negativen Auswirkungen auf bestehende Umweltschutzstandards. Das kritisiert Jörg-Andreas Krüger, Präsident des Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V.:
„Die Ergebnisse aus dem gestrigen Koalitionsausschuss sind ein Paukenschlag für den Naturschutz in Deutschland. Das Grundprinzip, wonach der Verursacher einer Beeinträchtigung von Lebensräumen und Ökosystemen ortsnah für einen Ausgleich dieser Schäden sorgt, gerät somit massiv unter Druck. Wird statt dieses direkten Ausgleichs nur eine einfache Geldzahlung gezahlt, besteht die Gefahr eines Ablasshandels ohne reale Wirkung . Die Koalition müssen mit dem angekündigten Naturflächenbedarfsgesetz jetzt den Rahmen für schnell umgesetzte und wirksame Naturschutzmaßnahmen setzen, um die ökologische Qualität unserer Landschaften nicht zu gefährden !”
Positiv hebt der NABU-Präsident hervor, dass die Koalitionsspitzen die große Bedeutung der Verbandsklagerechts bestätigt haben. “ Verbandsklagerechte sichern die Qualität von Planungen und sind ein effektives Instrument, Planungsfehler und Rechtsverstöße aufzudecken und sorgen so für Qualität und Transparenz. Die gestern Abend angekündigten Neuregelungen dürfen die Wirksamkeit des Verbandsklagerechts nicht schwächen.
„Die Bundesregierung strebt Schnelligkeit beim Infrastrukturausbau an – zu Recht. Das muss auch für mehr Schnelligkeit bei dem Schutz und der Renaturierung von Lebensräumen und Ökosystemen gelten. Ihr Zustand ist durch intensive Nutzung und Klimawandel schon heute schlecht. Wer jetzt weitere Belastungen beschleunigt, muss auch im Naturschutz Gas geben, damit wir Landschaften und Lebensgrundlagen in ihrer Qualität zukunftsfähig machen“, so NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger.
Pressemitteilung NABU