Verpackungsgesetz: Gesetzeslücke geschlossen

Mit den heute veröffentlichten Eckpunkten zum Verpackungsgesetz hat Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) die Gesetzeslücke der Angebotspflicht für Mehrweg-Verpackungen bei To-Go Lebensmitteln und Getränken geschlossen. Künftig gilt die Angebotspflicht für alle Verpackungsmaterialien. Greenpeace hatte diese Verbesserung gefordert, da Fastfood-Ketten und Lieferdienste bislang dem geltenden Gesetz ausweichen, indem sie Einweg-Plastikverpackungen für Waren zum Direktverzehr durch andere Wegwerf-Verpackungen ersetzen.

 

Greenpeace startete im März ein Portal, auf dem Verbraucher:innen Verstöße gegen die Mehrwegpflicht melden konnten. Viola Wohlgemuth, Greenpeace-Expertin für Ressourcenschutz, sieht die neue Angebotspflicht daher auch als Erfolg der Umweltschutzorganisation.

“Die Novellierung ist ein wichtiger Schritt und wird die Verschwendung von Ressourcen endlich verringern. Die Verpackungsflut in Deutschland ist ein Wahnsinn. Täglich landen immer noch 770 Tonnen Wegwerf-Verpackungen für To-Go-Produkte im Müll. Diese Verpackungen werden aus fossilen Ressourcen wie Öl und Gas hergestellt und heizen damit gleichzeitig die Vermüllungs- und Klimakrise an.

Mit der gesetzlichen Verankerung ist uns ein wichtiger Kampagnen-Erfolg gelungen. Unser Meldeportal kann daher abgeschaltet werden. Damit das Gesetz wirksam wird, müssen Kommunen die Sanktionen auch konsequent durchsetzen. Denn bei einer Greenpeace-Recherche zu Beginn des Jahres ignorierten noch über die Hälfte der knapp 700 getesteten Läden die Mehrweg-Angebotspflicht. Zusätzlich sind deutschlandweit einheitliche Mehrwegbehälter für Lebensmittel nötig, die an Automaten und in jedem Geschäft zurückgegeben werden können – wie für Pfandflaschen schon üblich.”

Pressemitteilung Greenpeace


Mehrweg muss raus aus der Nische
Der NABU begrüßt die heute vom Bundesumweltministerium vorgestellten Pläne zur Überarbeitung des Verpackungsgesetzes (VerpackG). Gleichwohl fordert er weitergehende Maßnahmen, um Mehrweg bei Getränkeverpackungen und für To-go aus der Nische zu holen.

„Eine Pflicht für den Lebensmittelhandel, Mehrweg-Getränkeverpackungen anzubieten, ist ein notwendiger und längst überfälliger Schritt, gerade die Discounter haben hier noch großen Nachholbedarf. Es ist aber zweifelhaft, ob dies ausreicht, um die bisher leider völlig ignorierte Mehrwegquote im Verpackungsgesetz von 70 Prozent zu erreichen – aktuell kommen wir gerade einmal auf nur rund 30 Prozent“, so Leif Miller, NABU-Bundesgeschäftsführer. „Verbindliche Mehrwegquoten für alle Abfüller und Händler sowie Abgaben auf umweltschädliche Verpackungen wie eine Getränkeverpackungssteuer muss es zusätzlich geben. Wenn die Bundesregierung in Deutschland keine eigenen Mehrwegquoten für Getränkeverpackungen und To-go-Verpackungen einführen will, muss sie sich für die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Quoten stark machen. Diese dürfen in den anstehenden Verhandlungen nicht verwässert oder wie bei den To-go-Quoten Gefahr laufen, sogar gestrichen zu werden.”

Neben der Mehrwegangebotspflicht ist vom Umweltministerium eine allgemeine Rücknahmepflicht des Handels für Mehrwegflaschen geplant. „Die Rückgabe der Mehrwegflaschen muss genauso einfach sein wie bei Einwegflaschen. Daher ist eine allgemeine Rücknahmepflicht des Handels zu befürworten. Das setzt auch Anreize für standardisierte Pool-Mehrwegsysteme, die ökologisch effizient von möglichst vielen Abfüllern genutzt werden,“ so NABU-Konsumexpertin Indra Enterlein. Auch das vom Ministerium vorgeschlagene Einwegverbot beim Vor-Ort-Verzehr unterstützt der NABU ausdrücklich. „Die Abfallmengen durch Einweggeschirr und -verpackungen ist ökologisch nicht zu vertreten. Insbesondere große Ketten sträuben sich noch gegen normales Geschirr für den Vor-Ort-Verzehr,“ betont die Expertin. Auch die EU-Kommission hat sich für ein solches Verbot ausgesprochen, allerdings erst ab 2030. Nach NABU-Auffassung muss das Verbot deutlich früher kommen.

Eine weitere wichtige Änderung strebt das Umweltministerium bei der Mehrwegangebotspflicht nach §33 VerpackG an: Demnach muss zukünftig immer eine Mehrwegalternative für To-go-Speisen angeboten werden – bisher ist dies nur bei Einwegverpackungen aus Kunststoff der Fall. „Es muss verhindert werden, dass Imbisse auf Einweg-Papier, -Holz oder -Alu umstellen und damit die Mehrwegpflicht umgehen. Dazu ist die vom Umweltministerium vorgestellte Änderung des Verpackungsgesetzes notwendig. Auch für den Pizzakarton oder das Eisschälchen sollte zukünftig eine Mehrwegalternative angeboten werden müssen: Einwegverpackungen aus Papier sind nicht umweltfreundlich, die Papierherstellung ist sehr ressourcen- und energieintensiv,“ erläutert Enterlein. „Trotz der Mehrwegangebote wird es weiterhin To-go-Einwegverpackungen geben. Für diese muss die Bundesregierung eine bundesweite Einwegabgabe einführen, wie es bereits Tübingen vorgemacht hat. Hier fehlt es den Plänen des Umweltministeriums an Entschlossenheit, To-go-Einweg tatsächlich den Kampf anzusagen.“

Weitere Informationen:

Getränkeverpackungen
www.NABU.de/mehrweg
www.NABU.de/gv-umfrage

To-go-Verpackungen
www.NABU.de/mehrwegpflicht
www.NABU.de/alternativen-einweggeschirr

Pressemitteilung NABU

Dieser Beitrag wurde unter Klima / Energie / Umwelt, Nachhaltigkeit veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.