Auch Hamburg muss mehr für den Naturschutz unternehmen!
Die Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland wegen der Defizite bei der Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU (FFH) kommentiert der Vorsitzende des NABU Hamburg, Alexander Porschke, wie folgt:
„Das eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren überrascht uns nicht. In Hamburg sind 92 % der FFH-Lebensraumtypen und 72 % der FFH-Arten in einem ungünstigen Zustand. Hamburg muss jetzt endlich die gesetzliche Pflicht zum Schutz der Natur ernst nehmen und entsprechende Schutzmaßnahmen ergreifen!“
Die EU-Kommission vertritt die Ansicht, dass Deutschland gegen seine Verpflichtung verstoßen hat, gemeldete FFH-Gebiete innerhalb von sechs Jahren als besondere Schutzgebiete auszuweisen (Art. 4 Absatz 4 FFH-Richtlinie) und zudem auch nicht die nötigen Erhaltungsmaßnahmen festgesetzt wurden, wie dies von Art. 6 Absatz 1 FFH-Richtlinie gefordert wird.
Pressemitteilung NABU Hamburg