Vertragsverletzungsverfahren keine Überraschung

Auch Hamburg muss mehr für den Naturschutz NABU_Hamburgunternehmen!

Die Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland wegen der Defizite bei der Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU (FFH) kommentiert der Vorsitzende des NABU Hamburg, Alexander Porschke, wie folgt:

„Das eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren überrascht uns nicht. In Hamburg sind 92 % der FFH-Lebensraumtypen und 72 % der FFH-Arten in einem ungünstigen Zustand. Hamburg muss jetzt endlich die gesetzliche Pflicht zum Schutz der Natur ernst nehmen und entsprechende Schutzmaßnahmen ergreifen!“

Die EU-Kommission vertritt die Ansicht, dass Deutschland gegen seine Verpflichtung verstoßen hat, gemeldete FFH-Gebiete innerhalb von sechs Jahren als besondere Schutzgebiete auszuweisen (Art. 4 Absatz 4 FFH-Richtlinie) und zudem auch nicht die nötigen Erhaltungsmaßnahmen festgesetzt wurden, wie dies von Art. 6 Absatz 1 FFH-Richtlinie gefordert wird.
Pressemitteilung NABU Hamburg

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