Das Verwaltungsgericht Hamburg hat mit einem heute veröffentlichtem Beschluss (9 V 1062/16) der Freien und Hansestadt Hamburg ein Zwangsgeld in Höhe von 5.000 Euro angedroht, sofern sie den Luftreinhalteplan nicht bis zum 30. Juni 2017 fortgeschrieben hat.
Mit Urteil vom 5.11.2014 (9 K 1280/13) hatte das Verwaltungsgericht Hamburg auf eine Klage des BUND die Freie und Hansestadt Hamburg zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans verpflichtet, weil die gesetzlich vorgeschriebenen Immissionsgrenzwerte für Stickstoffdioxid nicht eingehalten werden. Das Urteil ist seit dem April 2015 rechtskräftig. Der BUND hatte im März 2016 beim Verwaltungsgericht Hamburg beantragt, der Freien und Hansestadt Hamburg unter Androhung eines Zwangsgeldes eine Frist zur rechtzeitigen Umsetzung dieser Verpflichtung zu setzen. Dem Antrag hat das Verwaltungsgericht mit dem heute veröffentlichtem Beschluss stattgegeben.
Zur Begründung führt das Verwaltungsgericht aus: Nach den derzeitigen Planungen der Freien und Hansestadt Hamburg werde der Luftreinhalteplan erst Ende Januar 2018 fortgeschrieben sein. Dies sei nicht mehr angemessen. Es sei daher geboten, die Anordnung bereits jetzt zu erlassen, um im Hinblick auf die notwendigen, aufwändigen und langen Planungszeiträume eine effektive Umsetzung des Urteils zu gewährleisten. Unter Abwägung des erheblichen Planungsaufwands und der von der Freien und Hansestadt Hamburg bereits eingeleiteten Maßnahmen hat das Verwaltungsgericht eine Frist zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans aus dem genannten Urteil bis zum 30. Juni 2017 bestimmt. Die Einhaltung dieser Frist sei der Freien und Hansestadt Hamburg nach den dem Gericht vorliegenden Unterlagen möglich.
Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts (9 V 1062/16) ist die Beschwerde zum Hamburgischen Oberverwaltungsgericht zulässig. Die Presseerklärung mit Link zum Beschluss ist auf der Homepage des Verwaltungsgerichts und auf der des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts jeweils unter „Aktuelles“ abrufbar.
Das Urteil vom 5.11.2014 (9 K 1280/13) finden Sie unter dem angegebenen Aktenzeichen in der Rechtsprechungsdatenbank auf der Homepage des Verwaltungsgerichts unter „Rechtsprechung“.
Mitteilung der Pressestelle der Verwaltungsgerichte/Hamburgisches Oberverwaltungsgericht
Luftschadstoffe: BUND-Zwangsgeldantrag erfolgreich / Hamburg muss Luftreinhalteplan schneller vorlegen
Verwaltungsgericht stellt „säumiges Verhalten“ der Behörden fest
Das Hamburger Verwaltungsgericht hat den Zwangsgeldantrag des BUND Hamburg in Sachen Luftreinhaltung mit heutigem Beschluss positiv entschieden. Danach ist die Stadt angehalten, deutlich früher als bisher in Aussicht gestellt, einen neuen Luftreinhalteplan mit wirksamen Maßnahmen vorzulegen. Ansonsten wird ein Zwangsgeld verhängt.
„Wir sehen uns mit der heutigen Entscheidung bestätigt. Der Hamburger Senat und vor allem die zuständigen Fachbehörden tun zu wenig für die Luftreinhaltung in Hamburg. Die Verantwortlichen in den Fachbehörden aber auch im Hamburger Rathaus sollten endlich aufwachen und das Thema ernst nehmen. Bei den Überlegungen dürfen auch ordnungspolitische Maßnahmen wie Fahrverbote und die Blaue Plakette kein Tabu mehr sein“, so Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg.
Zum Hintergrund:
Die Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit für Stickoxide gelten seit 2010 und werden in weiten Teilen Hamburgs seit Jahren überschritten. Ein Großteil der Emissionen stammt aus dem PKW- und LKW-Verkehr. Der BUND Hamburg hatte daraufhin die Stadt gemeinsam mit einem Anwohner auf Einhaltung der Grenzwerte verklagt und im April 2015 ein rechtskräftiges Urteil erstritten. Danach war der Senat aufgefordert, „schnellst möglich“ wirksame Maßnahmen für eine bessere Luftreinhaltung auf den Weg zu bringen. Die federführende Behörde für Umwelt und Energie legte daraufhin einen Fahrplan für einen neuen Luftreinhalteplan vor. Dieser wäre erst 2018 fertig gewesen. Gegen diese deutlich zu lange Bearbeitungszeit ist der BUND Hamburg mit einem Zwangsgeldantrag vorgegangen. Das Verwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 21.07.2016 (9 V 1062/16) ein „säumiges Verhalten“ der Behörde festgestellt und ein Zwangsgeld in Höhe von 5.000 Euro für den Fall festgesetzt, dass die Stadt nicht bis zum 30.06.2017 einen neuen Luftreinhalteplan vorlegt.
Pressemitteilung Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
Arbeit am Luftreinhalteplan wird mit Hochdruck fortgesetzt
Gericht lehnt Forderung des BUND ab und setzt Frist bis Juli 2017
Das Verwaltungsgericht gibt der Stadt Hamburg bis Ende Juni 2017 Zeit, einen neuen Luftreinhalteplan aufzustellen. Den Antrag des BUND auf ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro, weil der Plan nicht schon 2016 vorliegt, weist das Gericht damit zurück. Nun würde der Stadt ein halbiertes Zwangsgeld in Höhe von 5.000 Euro erst dann drohen, wenn die Frist nicht eingehalten wird. Die Umweltbehörde und die weiteren beteiligten Behörden arbeiten mit Hochdruck daran, den neuen Plan fristgerecht aufzustellen.
Jens Kerstan, Umweltsenator erklärt dazu: „Das Gericht erkennt an, dass bei der Aufstellung des Luftreinhalteplans Sorgfalt vor Eile geht. Es ist verständlich, dass die Luftqualität für viele Menschen in Hamburg ein wichtiges Thema ist – gerade für Bürgerinnen und Bürger, die an viel befahrenen Straßen wohnen. Weil es hier um den Schutz der Gesundheit von zehntausenden Menschen geht, nehmen wir dieses Thema sehr ernst. Wir arbeiten derzeit mit Hochdruck am neuen Luftreinhalteplan. Wir haben das Ziel, diesen so rasch wie möglich vorzulegen.“
Das Gericht bleibt bei der Androhung eines Zwangsgeldes deutlich unter der maximal möglichen Höhe, weil es anerkennt, dass der Senat bereits zahlreiche Anstrengungen zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans unternommen hat. Zur Aufstellung des Luftreinhalteplans laufen derzeit mehrere Gutachten. Die Ergebnisse werden für den Herbst erwartet, dann werden diese daraufhin bewertet, welche Maßnahmen wirksam sind und in Frage kommen.
Der Senat hat bereits jetzt eine Reihe von Maßnahmen auf den Weg gebracht, um die Luftqualität in Hamburg zu verbessern. Eine wesentliche Rolle spielt hier beispielsweise der Ausbau des Radverkehrs. Gute Bedingungen für Radler und ein attraktiver ÖPNV führen zu weniger Autoverkehr und damit unterm Strich zu weniger schädlichen Autoabgasen. Der Senat hatte zuletzt immer öffentlich das Ziel genannt, den Luftreinhalteplan noch im Jahr 2017 vorlegen zu wollen.
Pressemitteilung Behörde für Umwelt und Energie