Eine erste Teilfläche von 790 Quadratmetern des
„Wilden Waldes“ hätte bereits heutegefällt werden soll – doch daraus wird nun vorerst nichts. Aufgrund des vom NABU gestellten Eilantrages an das Hamburger Verwaltungsgericht hat dieses Baumfällungen oder sonstige Rodungsarbeiten vorerst untersagt. Gleichzeitig wird das Bezirksamt-Mitte aufgefordert sofort und unter Anordnung der sofortigen Vollziehung jegliche Fäll- und Rodungsarbeiten bis zur Bekanntgabe einer weiteren Entscheidung des Gerichts zu untersagen.
Das Gericht begründet das Verbot der Rodung damit, dass das Gericht nur so in die Lage versetzt wird den Sachverhalt in vollem Umfang zur Kenntnis zu nehmen und allen Verfahrensbeteiligten rechtliches Gehör zu gewähren. Eine finale Entscheidung des Gerichts über den Eilantrag des NABU steht also noch aus.
„Die Entscheidung des Hamburger Verwaltungsgerichtes ist ein wichtiger Teilerfolg für uns und den Wilden Wald, gleichzeitig aber auch ein Zeichen eines gut funktionierenden Rechtsstaates. Als anerkannter Umweltverband nehmen wir unsere Aufgabe als Anwalt der Natur sehr ernst und schöpfen die uns zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel aus. Wir setzen uns weiterhin dafür ein, dass der gesamte Wilde Wald erhalten bleibt“, sagt Malte Siegert, Vorsitzender des NABU Hamburg.
Hintergrund:
Der „Wilde Wald“ in Wilhelmsburg ist ein seit über 60 Jahren natürlich aufgewachsener Wald und wird laut Hamburger Biotopkartierung als ökologisch wertvoll eingestuft. Für die Entwicklung des sogenannten „Spreehafenviertels“ soll fast der gesamte neun Hektar große Wald gefällt werden. Das Spreehafenviertel befindet sich zwar noch in der Planung, aber am 12. Februar hat das Bezirksamt Hamburg-Mitte die Genehmigung für eine erste Teilrodung erteilt. Dabei geht es um eine Fläche von 790 Quadratmetern, die die Stadt einem angrenzenden Bauunternehmen im Tausch gegen ein kleineres Stück ihres Firmengeländes angeboten hat. Die Rechtsgrundlage hierfür ist ein alter Bebauungsplan aus den 1960er Jahren, also bevor der Wald überhaupt entstand.
Pressemitteilung NABU Hamburg (24.2.)
Der „Wilde Wald“ bleibt – Verwaltungsgericht gibt NABU im Eilverfahren Recht
Baugenehmigung darf vorerst nicht genutzt werden
Das Hamburger Verwaltungsgericht hat entschieden: Der „Wilde Wald“ bleibt. Das Gericht hat die aufschiebende Wirkung des vom NABU eingelegten Widerspruchs gegen die Baugenehmigung angeordnet. Das bedeutet, dass die Baugenehmigung vorerst nicht genutzt werden darf. Das Bauvorhaben muss also pausieren – und bis dahin darf kein Baum gefällt werden. Da die gesetzliche Baumfällsaison am 28.02. endet, bekommt der Wald eine notwendige Atempause.
„Die Entscheidung des Gerichts zeigt erneut: Umweltverbände setzen das Verbandsklagerecht wirkungsvoll und zielgerichtet ein. Die hohe Erfolgsquote bei den Klagen zeigt: Ohne diese Möglichkeit würden die Rechte zum Schutz der Natur häufiger missachtet. Ohne uns wäre das erste Teilstück des Wilden Waldes bereits gefällt worden – zu Unrecht wie wir seit heute wissen. Die jetzt gewonnene Zeit werden wir nutzen, um uns für den dauerhaften Erhalt des gesamten Wilden Waldes einzusetzen“, sagt Malte Siegert, Vorsitzender des NABU Hamburg.
Pressemitteilung NABU Hamburg (26.2.)