Viergleisiger Ausbau der Bahntrasse Hamburg – Ahrensburg

Einwendungsfrist bis 12. Juni
Die Behörde für Wirtschaft und Innovation informiert unter www.hamburg.de/bwi/np-aktuelle-planfeststellungsverfahren/17000916/s4/ .

 

Hier auszugsweise wiedergegeben:
Öffentliche Auslegung 1. Planänderung … Abschnitt 2

“Die DB Netz AG (Vorhabensträgerin) beabsichtigt, auf der Relation Hamburg Hauptbahnhof – Ahrensburg – Bad Oldesloe die infrastrukturellen Voraussetzungen für den Betrieb einer neuen S-Bahnlinie S4 herzustellen. Das Vorhaben gliedert sich in drei Abschnitte. Für den vorliegend verfahrensgegenständlichen zweiten Abschnitt hat die Vorhabensträgern beim als Planfeststellungsbehörde zuständigen Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Hamburg/Schwerin, Standort Hamburg, Schanzenstraße 80, 20357 Hamburg, die Planfeststellung gemäß § 18 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) i.V.m. §§ 72 ff Hamburgisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HmbVwVfG) beantragt.
Das Planfeststellungsverfahren läuft gegenwärtig. Die Planunterlagen für den zweiten Abschnitt samt den Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens haben bereits vom 8. November 2019 bis zum 9. Dezember 2019 sowie vom 18. Februar bis zum 17. März 2020 ausgelegen. Nunmehr reichte die Vorhabensträgerin beim Eisenbahn-Bundesamt einen diesbezüglichen Änderungsantrag ein. Das Eisenbahn-Bundesamt hat die Anhörungsbehörde mit Schreiben vom 9. März 2023 nunmehr auch um die Durchführung des Anhörungsverfahrens für die Planänderung (1.Änderung) in diesem Planfeststellungsverfahren gebeten.
Gegenstand des Vorhabens ist, zwischen Hamburg-Hasselbrook und Ahrensburg parallel zu der bestehenden Fernbahnstrecke 1120 (Relation Hamburg – Lübeck) zwei S-Bahngleise mit der neuen Streckennummer 1249 anzulegen. Von Ahrensburg bis Ahrensburg-Gartenholz soll die Strecke 1249 als eingleisige elektrifizierte S-Bahnstrecke neben der zweigleisigen elektrifizierten Bestandsstrecke 1120 errichtet werden. Im Anschluss an die neue S-Bahn-Verkehrsstation Ahrensburg-Gartenholz soll die Strecke 1249 in die Bestandsstrecke 1120 einfädeln, sodass die Fahrzeuge der S-Bahn zwischen Ahrensburg-Gartenholz und Bad Oldesloe auf der Bestandsstrecke verkehren können. Des Weiteren ist vorgesehen, fünf neue S-Bahn-Verkehrsstationen (Claudiusstraße, Bovestraße, Holstenhofweg, Am Pulverhof, Ahrensburg-West) zu errichten, die Verkehrsstationen Tonndorf, Rahlstedt, Ahrensburg und Ahrensburg-Gartenholz anzupassen sowie den Bahnhof Wandsbek als Verkehrshalt aufzuheben.

Einwendungen, Stellungnahmen und Äußerungen können .. bis zum 12. Juni 2023 schriftlich oder zur Niederschrift bei der Anhörungsbehörde (Behörde für Wirtschaft und Innovation, Alter Steinweg 4, 20459 Hamburg),.. Bezirksamt Wandsbek, Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt, .., erhoben bzw. vorgebracht werden. Die Frist ist eine gesetzliche Frist und kann nicht verlängert werden. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist das Datum des Eingangs. Die Versendung einer einfachen E-Mail genügt nicht. Der Eingang wird nicht bestätigt.”

In der Auslegung ist nicht erwähnt, dass im “Schlepptau” der Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs mit einer S4 vor allem die Zunahme des Güterverkehrs durch den Bau des Fehmarnbelt-Tunnels zu erwarten ist. Doch die erwartete Anzahl täglicher Güterzüge musste von der Bahn-AG bereits zweimal nach unten korrigiert werden. Dänemark möchte wohl den Tunnelbau durch die LKW-Maut refinanzieren.
Dennoch lässt die Bahn von ihrem viergleisigen Ausbauprojekt, das durch zwei Naturschutzgebiete NSG „Stellmoorer-Tunneltal“ auf Hamburger Seite in Meiendorf sowie NSG „Stellmoor-Ahrensburger-Tunneltal in Stormarn führt, nicht ablassen. Zu reizvoll sind die Zuschüsse aus Berlin für eine S4 auf eigenen Gleisen.

Beide NSG haben den höchsten europäischen Schutzstatus als Flora-Fauna-Habitat und als NATURA 2000 Gebiet. Hinzu kommt die Bedeutung als archäologische Grabungsstätte nacheiszeitlicher Kulturen mit Funden von Weltrang. In diesem Gebiet müssen wegen des viergleisigen Ausbaus mehrere Brückenbauwerke und hohe, kilometerlange Lärmschutzwände entstehen. Diese zerschneiden den Biotopverbund, behindern Artenschutz und Biodiversität und damit den Klimaschutz. Dieser sollte eigentlich durch vermehrten Transport von Gütern auf der Bahn gefördert werden. Sinnvoll dafür sind zukunftsorientierte Möglichkeiten wie Ausweichstrecken über Büchen, die den Güterverkehr direkt nach Osten und Süden leiten. Sie dienen auch als Umfahrung bei Bauarbeiten und Unfall, damit Skandinavien nicht vom Süden abgeschnitten wird.
Der Hafen wird weiterhin über die Bestandsstrecke angefahren. Die Bestandsstrecke muss dann jedoch nicht ausgebaut werden. Brücken und Lärmschutzwände entfallen.

Ganz aktuell: der Prüfbericht der OECD fordert von Deutschland mehr Anstrengungen beim Klimaschutz und beim Schutz der Moore.
Investitionen beim Schienenverkehr sind folglich nötig, dürfen den Biotopverbund und Artenschutz und damit den Klimaschutz jedoch nicht behindern.

Pressemitteilung Dietrich Raeck, Architekt Volksdorf

Grafik: Verordnungskarte für das Hamburgische Naturschutzgebiet (seit März 1978) Stellmoorer Tunneltal (Grafik: FHH, Umweltbehörde)

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