Das Landgericht München I hat der Vodafone Kabel Deutschland GmbH verboten, Verbrauchern den Abschluss eines Vertrags über das Produkt „Vodafone Giga TV App“ zu bestätigen, wenn diese die App gar nicht bestellt haben. Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte die Vodafone Kabel Deutschland GmbH verklagt.
Es sind bereits vier Verfahren wegen untergeschobener Verträge, die die Verbraucherschützer in kurzer Zeit gegen Vodafone angestoßen haben (Anerkenntnisurteil vom 3. März 2020, Az. 17 HK O 15392/19).
Auftragsbestätigung nach Telefonat mit Hotline
Mit der Frage nach einem Retourenschein für die Rücksendung eines gebrauchten Routers begann der Ärger für eine Verbraucherin, die ihren zweijährigen DSL-Vertrag bei Vodafone fristgerecht gekündigt hatte. Zwei Tage nach dem Anruf bei der Kunden-Hotline erhielt sie einen Brief von Vodafone mit einer Auftragsbestätigung für die „Giga TV App“. Sie sollte nun für 9,99 Euro pro Monat Filme und Serien ihrer Lieblingssender auch auf ihrem Smartphone oder Tablet schauen können. Vertragsbeginn war der Tag des Telefonats mit der Hotline. Über die App und einen damit verbundenen Vertragsabschluss hatten der Service-Mitarbeiter im Callcenter jedoch nie mit der Kundin gesprochen.
Vodafone ist Wiederholungstäter
„Es kann nicht sein, dass sich Verbraucher immer wieder mit Verträgen auseinandersetzen müssen, für die es keine Grundlage gibt“, sagt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg. Neben Aufträgen für die „Giga TV App“ wurden in der Vergangenheit bereits Bestellungen für die Produkte „Vodafone TV Connect“, „Vodafone GigaTV inklusive HD Premium Cable“ sowie „Kabel Digital“ und „Video Select“ seitens Vodafone unberechtigterweise bestätigt.
Bei Verbraucherzentrale beschweren
Verstößt Vodafone gegen das neuerliche Urteil des Landgerichts München I kann ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro fällig werden. Verbraucher, die Probleme mit dem Telekommunikationsunternehmen haben, können die Verbraucherzentrale Hamburg informieren. Ein Beschwerdeformular ist auf der Internetseite der Verbraucherschützer zu finden: www.vzhh.de/missstand-melden
Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Hamburg e.V.