Vodafone Kabel Deutschland verurteilt

Landgericht München I verbietet Auftragsbestätigungen ohne Bestellung
Das Landgericht München I hat der Vodafone Kabel Deutschland GmbH untersagt, Verbrauchern den Abschluss eines Vertrages über die Produkte Kabel Digital oder Video Select zu bestätigen und Entgelte für die Angebote in Rechnung zu stellen, wenn keine entsprechende Bestellung des Verbrauchers vorliegt. Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte die Vodafone Kabel Deutschland GmbH verklagt (Urteil vom 9. August 2018, Az. 17 HK O 301/18).

 

“Wer nichts bestellt, darf auch nicht zur Kasse gebeten werden. Das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Wir freuen uns, dass die Münchner Richter das genauso sehen wie wir”, sagt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg. “Vodafone Kabel Deutschland darf Verbrauchern nun keine Verträge mehr unterschieben!” Verstößt das Unternehmen gegen das Urteil des Landgerichts München I kann ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro fällig werden.

Mit der Kündigung eines DSL-Vertrags bei Vodafone Kabel Deutschland begann der Ärger für einen Verbraucher, der seinen Anschluss wegen eines Umzugs hatte kündigen müssen. Weil er dachte, dass noch Fragen im Zusammenhang mit seiner Kündigung zu klären seien, rief der Betroffene Kabel Deutschland nach einem verpassten Anruf zurück. Im Telefongespräch bewarb der Mitarbeiter des Vodafone Kundenservice jedoch ausgewählte Produkte, auf die Kündigung ging er nicht ein. Obwohl der Verbraucher deutlich machte, dass seinerseits kein Interesse mehr an Produkten von Vodafone Kabel Deutschland besteht, erhielt er kurz nach Ende des Telefonats eine E-Mail mit der Überschrift “Ihre Bestellung haben wir bekommen”. Am Tag darauf folgte die Mitteilung, ein neues Gerät sei unterwegs. Später wurden Rechnungen über die Produkte “Kabel Digital” und “Video Select” zugestellt und die entsprechenden Entgelte vom Konto des Betroffenen abgebucht.

“Wir erhalten regelmäßig Beschwerden von Verbrauchern, die Zeit und Nerven investieren müssen, um sich gegen Rechnungen zu wehren, für die es keine Vertragsgrundlage gibt”, berichtet Rehberg. Verbraucher seien bei Erhalt einer Bestätigung über einen nicht bestehenden Vertrag eigentlich nicht verpflichtet, tätig zu werden. “Viele Anbieter meinen aber, dass ein Vertrag automatisch als abgeschlossen gilt, wenn auf eine als E-Mail verschickte Bestätigung keine Reaktion erfolgt”, erklärt Rehberg.

Kunden von Vodafone Kabel Deutschland oder anderen Unternehmen der Telekommunikationsbranche, die Probleme mit am Telefon untergeschobenen Verträgen haben, können ihren Fall der Verbraucherzentrale Hamburg schildern.
Ein Beschwerdeformular und weitere Informationen zum Fall von Vodafone Kabel Deutschland sind veröffentlicht auf der Internetseite der Organisation unter www.vzhh.de.

Pressemitteilung Verbraucherzentrale Hamburg e.V.

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