Volksentscheid „Hamburger Zukunftsentscheid“ erfolgreich

Der Volksentscheid „Hamburger Zukunftsentscheid“ hat das verfassungsrechtlich vorgegebene Quorum und die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erreicht. Nach § 23 des Hamburgischen Volksabstimmungsgesetzes ist damit die Änderung des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes beschlossen. Der Senat wird das Endergebnis des Volksentscheids unverzüglich formal feststellen und das Änderungsgesetz im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt verkünden.

 

Mit der Änderung des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes wird das Ziel der Klimaneutralität der Freien und Hansestadt Hamburg bis spätestens 2045 auf das Jahr 2040 vorgezogen. Das Zwischenziel bis 2030, die Reduktion der CO2-Emissionen um 70 Prozent gegenüber dem Jahr 1990, bleibt unverändert.

Ab dem Jahr 2026 gelten in Zukunft gesetzliche Höchstmengen für CO2-Emissionen, die den Minderungspfad bis zur Klimaneutralität festlegen. Die Aufteilung auf die Sektoren private Haushalte, Gewerbe/Handel/Dienstleistung, Industrie sowie Verkehr muss vom Senat im Hamburger Klimaplan festgelegt werden.

Zur Überprüfung des Minderungspfades wird unter der Federführung der zuständigen Umweltbehörde eine jährliche Schätzbilanz eingeführt. Erstmalig muss eine Schätzbilanz für das Jahr 2025 erfolgen. Da für das Jahr 2025 noch keine gesetzlichen Höchstmengen gelten, hat diese Bilanz keine unmittelbaren Folgen.

Die Schätzbilanz für das Jahr 2026 muss bis zum 30. Juni 2027 vorgelegt werden. Dabei wird erstmals geprüft, ob die gesetzliche Höchstmenge an CO2-Emissionen für das Jahr 2026 eingehalten wurde.

Weist die Schätzbilanz eine Überschreitung auf, muss der Senat gemäß dem neuen Klimaschutzgesetz innerhalb von fünf Monaten Maßnahmen ergreifen, um die CO2-Überschreitung auszugleichen. Diese Maßnahmen unterliegen dem Gebot der Sozialverträglichkeit sowie den Maßgaben der Landeshaushaltsordnung, insbesondere der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.

Das neue Klimaschutzgesetz verpflichtet die Freie und Hansestadt Hamburg ausschließlich darauf, Maßnahmen in ihrer eigenen Regelungskompetenz vorzunehmen. Bundes- oder EU-Recht sind hiervon nicht umfasst.

Der Senat wird den Hamburger Klimaplan nunmehr an die zusätzlichen formalen Anforderungen hinsichtlich der Jahresemissionsmengen und der Aufteilung auf die Sektoren innerhalb der vorgesehenen Frist von zwei Jahren anpassen.

Er hat jedoch bereits im Vorfeld des Volksentscheids darauf hingewiesen, dass nach den ihm vorliegenden aktuellen Gutachten und wissenschaftlichen Erkenntnissen eine Beschleunigung der Emissionsverringerung ab 2030 unter den Vorgaben der Sozialverträglichkeit und den sonstigen Rahmenbedingungen nur möglich ist, wenn hierfür die entsprechenden Voraussetzungen auf Bundesebene geschaffen werden. Dazu zählen insbesondere:

-eine umfassende Dekarbonisierung der Wärme- und Energieversorgung mit einem zeitnah zu erreichenden Bundestrommix mit 80 Prozent Erneuerbarer Energie,
-zielführende Rahmenbedingungen für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft und eine schnelle Umsetzung der Hamburger Wasserstoffprojekte,
-ein exponentieller Hochlauf der Elektromobilität,
-eine Wende in den Sanierungsanforderungen an den Gebäudebestand, um die Sanierungsrate erheblich zu steigern,
-sowie geeignete Standorte für die unterirdische Speicherung von CO2 und einen dafür europaweit gültigen regulatorischen Rahmen.

Mitteilung der Pressestelle des Senats und der Pressestelle der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft


Volksentscheide am 12. Oktober 2025

Die Hamburgerinnen und Hamburger haben entschieden: Für den „Hamburger Zukunftsentscheid“ / gegen „Hamburg testet Grundeinkommen“

Am Sonntag, 12. Oktober 2025, haben die Hamburgerinnen und Hamburger über zwei von Volksinitiativen vorgelegte Gesetzentwürfe abgestimmt.

Nach dem vorläufigen Ergebnis hat der Gesetzentwurf der Volksinitiative „Hamburger Zukunftsentscheid“ mit 303.936 Ja-Stimmen (53,2 Prozent) zu 267.495 Nein-Stimmen das Zustimmungsquorum (mindestens 262.609 Ja-Stimmen) überschritten und die Mehrheit der Stimmen auf sich vereint und ist damit beschlossen worden.

Der Gesetzentwurf der Volksinitiative „Hamburg testet Grundeinkommen“ hat mit 213.380 Ja-Stimmen (37,4 Prozent) das Zustimmungsquorum (auch hier mindestens 262.609 Ja-Stimmen) nicht erreicht und wurde mit 356.690 Nein-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.

Mit 43,7 Prozent war die Beteiligung bei einer Volksabstimmung außerhalb eines Wahltages überdurchschnittlich hoch, nur bei dem Bürgerschaftsreferendum zur Bewerbung um die Olympischen Spiele 2024 war die Beteiligung höher (50,2 Prozent). Einen absoluten Höchststand erreichte die Beteiligung in den 185 Abstimmstellen mit rund 111.000 Stimmabgaben (2015: rd. 78.000, 2010: rd. 65.000). Dabei wurde am Abstimmungstag im Vergleich zum Gesamtergebnis überproportional mit „Ja“ gestimmt („Hamburger Zukunftsentscheid“ 56,3 Prozent; „Hamburg testet Grundeinkommen“ 40,5 Prozent).

Im Wege der Volksabstimmung wurden zuletzt 2015 in einem Bürgerschaftsreferendum über die Bewerbung um die Olympischen Spiele 2024 und 2013 am Tag der Bundestagswahl über den Rückkauf der Energienetze abgestimmt. 2010 wurde ein Entwurf zur Schulreform einer Volksinitiative und der Gegenentwurf der Bürgerschaft zur Abstimmung gestellt.

Wie geht es weiter?

Nach der Prüfung aller Abstimmungsniederschriften stellt die Landesabstimmungsleitung auf der Basis der Berichte der Bezirksabstimmungsleitungen über die Nachprüfung das Ergebnis für die Feststellung des amtlichen Endergebnisses durch den Senat in seiner Sitzung am 4. November 2025 zusammen.

Pressemitteilung Behörde für Inneres und Sport

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