Die hamburgweite Volksinitiative für verbindliche Bürgerentscheide auf Bezirksebene hat heute (1.2.) 14.023 Unterschriften im Hamburger Rathaus eingereicht und damit die erste Hürde von 10.000 gültigen Unterschriften genommen.
Thérèse Fiedler, eine der drei Vertrauenspersonen der Volksinitiative, sagt:
“Die Hamburgerinnen und Hamburger sind es leid, dass ihr demokratisches Engagement auf lokaler Ebene von einem selbstherrlichen Senat allzu oft einfach vom Tisch gewischt wird. Dieses Vorgehen macht die Mitbestimmung häufig zur Farce, fördert politischen Frust und schreckt ab. Mit unserer Initiative für die Verbindlichkeit von Bürgerentscheiden haben wir offenbar einen Nerv getroffen, wir freuen uns über eine große hamburgweite Unterstützung.”
Die Forderung der Volksinitiative lautet:
„Senat und Bürgerschaft unternehmen unverzüglich alle notwendigen Schritte, damit in Bezirksangelegenheiten rechtlich für Bezirk und Senat Bürgerentscheide bindend sind. Bürgerbegehren dürfen ab dem Tag ihrer Anmeldung nicht mehr be- bzw. verhindert werden. Erfolgreiche Bürgerentscheide oder der Beschluss des Bezirks über die Annahme von Bürgerbegehren dürfen nur im Wege eines neuen Bürgerentscheids abgeändert werden.”
Hintergrund ist, dass Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in den ersten 20 Jahren ihres Bestehens in Hamburg immer wieder – in erster Linie vom Hamburger Senat – im Vorfeld ausgebremst, ausgehebelt oder durch widersprechende Maßnahmen unterlaufen wurden. Ein prominentes Beispiel ist der Abriss des Bismarckbades in Altona. Dieses schöne alte Jugendstilbad wurde trotz Bürgerentscheids im Jahr 2005 abgerissen. Aber auch das aktuelle Bürgerbegehren “Der wilde Wald bleibt” im Bezirk Mitte könnte im Falle eines Erfolgs vom Senat kassiert werden.
Vertrauenspersonen der Volksinitiative sind die Rechtsanwältin Thérèse Fiedler, der Demokratie-Aktivist Gregor Hackmack und der Sprecher der Initiative UNSER MÜHLENKAMP Bernd Kroll.
Die Sammelfrist für die erste Stufe der sog. Volksinitiative lief vom 05. August 2019 bis zum 01.02.2020.
Nun wird es innerhalb von vier Monaten eine Anhörung durch den zuständigen Ausschuss in der Bürgerschaft geben. Dann folgt das Volksbegehren im Spätherbst.
Hintergrund
In der von Mehr Demokratie e.V. veröffentlichten Broschüre 20 Jahre Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in Hamburg haben wir mit Stand August 2018 folgende Fälle dokumentiert.
Evokation eines (erfolgreichen) Bürgerentscheids in drei Fällen:
1. Für Erhalt des Bismarckbads, Bezirk Altona, im Jahr 2005
2. Für Erhalt Buchenhof-Wald/gegen Wohnungsbau, Bezirk Altona, im Jahr 2009
3. Langenhorn 73 – Für Erhalt von Wohnraum, Bezirk Nord, im Jahr 2010/2011 n
Evokation eines Bezirksversammlungsbeschlusses, der sich auf ein Bürgerbegehren bezog, in zehn Fällen
1. Gegen Bebauungsplan Altona-Holzhafen, Bezirk Altona, im Jahr 1999
2. – 5. Gegen Neubaugebiete / für Unterschutzstellung von Flächen als Naturschutzgebiete, jeweils Bezirk Wandsbek, alle im Jahr 2002
6. Für Erhalt Bücherhalle Sasel, Bezirk Wandsbek, im Jahr 2005
7. Für Erhalt Altonaer Kleingärten, Bezirk Altona, im Jahr 2008
8. Für Erhalt Bücherhalle Iserbrook, Bezirk Altona, im Jahr 2009
9. Gegen Ausbau eines Wanderwegs, Bezirk Harburg, im Jahr 2011
10. Für Erhalt Beachclub, Bezirk Harburg, im Jahr 2014
„Kalte“ Evokation: Anweisung an einen Bezirk, so dass ein Bürgerbegehren für unzulässig erklärt wurde, in sechs Fällen
1. Eden für jeden / Erhalt von Kleingärten, Bezirk Nord, im Jahr 2013
2. Für Erhalt Grünfläche am Peterskamp in Eilbek, Bezirk Wandsbek, im Jahr 2013
3. Erhalt Kleingartenanlage Mühlenkoppel, Bezirk Eimsbüttel, im Jahr 2016
4. Kein Rahlstedt 131 (Gewerbegebiet), Bezirk Wandsbek, im Jahr 2016
5. Bahrio 68 (Bebauungsplan), Bezirk Altona, im Jahr 2017
6. Erhalt Freibad Rahlstedt-Wiesenredder (Bebauungsplan), Bezirk Wandsbek, im Jahr 2018
Quelle: Noch viel Luft nach oben! 20 Jahre Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in Hamburg. August 2018. Seite 13 (https://hh.mehr-demokratie.de/publikationen/)
Pressemitteilung Mehr Demokratie e.V. Landesverband Hamburg