Volksinitiative zustande gekommen

Der Senat hat heute (25. Februar 2020) das Zustandekommen der Volksinitiative „Bürgerbegehren und Bürgerentscheide jetzt verbindlich machen – mehr Demokratie vor Ort“ festgestellt.

 

Gegenstand der Volksinitiative sind die Forderungen nach Verbindlichkeit von Bürgerentscheiden für das Bezirksamt und den Senat, einer Sperrwirkung von Bürgerbegehren bereits ab dem Tag der Einreichung zulässiger Bürgerbegehren sowie einer ausschließlichen Abänderbarkeit eines Bürgerentscheids oder eines übernommenen Bürgerbegehrens durch Bürgerentscheid.

Die Prüfung der am 1. Februar 2020 von den Vertrauenspersonen der Initiative abgegebenen Unterschriftenlisten durch das Bezirksamt Eimsbüttel hat ergeben, dass die erforderliche Mindestanzahl von 10.000 gültigen Unterschriften von zur Bürgerschaft Wahlberechtigten erreicht wurde. Damit ist die Volksinitiative zustande gekommen.

Der Senat leitet diese Feststellung nun einer Vertrauensperson sowie der Bürgerschaft zu. Die Entschließungsfrist der Bürgerschaft zu dem Anliegen der Volksinitiative endet am 31. Mai 2020. Auf Vorschlag der Vertrauenspersonen kann die Bürgerschaft die Frist zweimal jeweils um bis zu 90 Tage verlängern.

Pressemitteilung Behörde für Inneres und Sport / Landeswahlamt

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