Am 22. September 2018 jährt sich der Volksentscheid zum Rückkauf der Hamburger Energienetze zum fünften Mal. Aus diesem Anlass zog am 21.9 mehrere Hundert Menschen trotz Regen und Wind vom Vattenfall Kundenzentrum zum Hamburger Rathaus.
Sie überbrachte Senat und Bürgerschaft eine symbolische Konzession für das Fernwärmesystem. Verschlossen in einer riesigen „Black Box“ des Künstlers Axel Richter folgten die Geschäftsgeheimnisse der Vattenfall Wärme GmbH, die dem Senat noch immer vorenthalten werden, trotzdem Hamburg Mitgesellschafter des Fernwärmeunternehmens ist.
Bei der Auftakt-Kundgebung gegenüber dem Vattenfall Kundenzentrum und bei einer Zwischenkundgebung am Mönckebergbrunnen riefen Redner von Umweltverbänden, von den Grünen und von der LINKEN Senat und Bürgerschaft dazu auf, zum 1. Januar 2019 das Fernwärmesystem vollständig in die öffentliche Hand zu überführen, wie es der Volksentscheid bindend vorschreibt.
Helene Hohmeier von den NaturFreunden Hamburg: „Wenn die SPD den Rückkauf verweigern würde, dann bliebe das Hamburger Fernwärmesystem auf immer in privater Hand. Für die Mieter würde das sehr teuer. Ein Anschluss des Kohle-Kraftwerks Moorburg an das zentrale Fernwärmenetz würde dann kaum zu verhindern sein, obwohl die große Mehrheit der Hamburger eine langfristige Bindung an die Kohle ablehnt.“
Gilbert Siegler vom Hamburger Energietisch: „Der von Wirtschaftsprüfern nach geheimen Geschäftsplänen von Vattenfall ermittelte Unternehmenswert ist bekanntlich deutlich geringer als der von Olaf Scholz vereinbarte Mindestkaufpreis für die Fernwärme. Für entsprechende Geschäftspläne Hamburgs, die besseren Zinskonditionen für Hamburg, die Synergien zwischen den zurückgekauften Netzunternehmen und die Klimaschutz-Vorteile würde sich aber ein viel höherer Unternehmenswert ergeben.
Die Zulässigkeit des Rückkaufs kann folglich nicht ernsthaft in Zweifel gezogen werden. Unzulässig wäre eine Sabotage des Volksentscheids. Und nicht vergessen werden darf: Mit dem Mindestkaufpreis handelte Scholz einen sofortigen Kauf des Stromnetzes und die Annullierung von Risiken aus gerichtlichen Auseinandersetzungen mit Vattenfall ein.“
In Artikel 50 der Hamburger Verfassung ist festgelegt, dass ein Volksentscheid Bürgerschaft und Senat bindet. Wir fordern Bürgerschaft und Senat auf sich an die Verfassung zu halten.
Pressemitteilung Hamburger EnergieTisch