Dubiose Geschäftemacher geben sich derzeit als Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter der Verbraucherzentrale Hamburg aus, um Verbraucherinnen und Verbraucher am Telefon zu täuschen. Die Hamburger Verbraucherschützer haben mehrere Hinweise von Betroffenen erhalten.
„Die Betrüger verwenden den Namen der Verbraucherzentrale, um das Vertrauen der Angerufenen zu gewinnen und ihnen dann das Geld aus der Tasche zu ziehen“, warnt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg. Die Maschen der unseriösen Trittbrettfahrer sind vielfältig.
Falsche Umfrage zur Pflegebedürftigkeit
Ein Verbraucher berichtete von einem Anrufer, der sich als Mitarbeiter der Verbraucherzentrale Hamburg vorstellte und vorgab, eine Umfrage zur Pflegebedürftigkeit durchzuführen. Der Verbraucher teilte dem Anrufer einige Auskünfte mit, wurde aber misstrauisch, als der vermeintliche Verbraucherschützer ihm plötzlich ein „unverbindliches Angebot“ unterbreitete. „Wir kontaktieren niemanden, um Beratungen oder andere Dienstleistungen zu bewerben oder anzubieten“, erklärt Rehberg. Sie rät dazu, sich nicht auf am Telefon oder per E-Mail unterbreitete Angebote einzulassen. „Meist bleibt die versprochene Leistung aus, das gezahlte Geld ist verloren und die persönlichen Daten sind in den falschen Händen.“
Angebliche Gewinnspiele
Das Abfischen von Daten ist auch das Ziel einer weiteren Masche, von der eine Verbraucherin berichtete. Diese erhielt mehrere Anrufe, in denen sich ihr Gesprächspartner als Mitarbeiter der Verbraucherzentrale Hamburg vorstellte und die Betroffene aufforderte, eine Zahl zwischen eins und zehn zu nennen. Mit der richtigen Zahl könne sie das Überraschungspaket einer Verlosung gewinnen, an der sie laut des angeblichen Verbraucherschützers zuvor teilgenommen hatte. Die Verbraucherin beendete das Gespräch und informierte die Verbraucherzentrale Hamburg. „Die persönlichen Daten oder sogar eine Kontoverbindung sollen oft angegeben werden, um den versprochenen Gewinn zu erhalten. Doch diese Informationen sollte man keinesfalls preisgeben“, so Rehberg. „Soll vorab sogar noch ein Geldbetrag an einen unbekannten Empfänger überwiesen werden, sollte man sofort auflegen.“
Zwangsvollstreckung über 9.800 Euro
Ein dritter Verbraucher berichtete von einem Anrufer, der sich als „Herr Kahn“ von der Verbraucherzentrale Hamburg vorstellte und den Betroffenen darüber informierte, dass gegen ihn eine Zwangsvollstreckung in Höhe von 9.800 Euro vorliegen würde. Diese hätte der Anbieter eines Gewinnspiels gegen ihn erwirkt. Der Betrüger teilte dem Verbraucher die Telefonnummer eines Rechtsanwalts mit, der angeblich kostenlos helfen könne, die Zwangsvollstreckung zu stoppen. Statt den empfohlenen Rechtsanwalt zu kontaktieren, wendete sich der Verbraucher an die Verbraucherzentrale Hamburg. Diese teilte ihm mit, dass weder der angebliche Mitarbeiter noch die Nummer, über die der Betrüger den Verbraucher kontaktiert hatte, bekannt sei.
„Wer auf einen betrügerischen Anruf reingefallen ist, sollte auf jeden Fall Strafanzeige erstatten. Das ist auch online möglich. Notieren Sie sich zudem die Nummer und informieren Sie die Bundesnetzagentur“, rät Rehberg.
Mehr über die Verbraucherzentrale Hamburg und ihr unabhängiges Beratungsangebot erfahren Ratsuchende im Internet unter www.vzhh.de.
Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Hamburg e.V.