Waldzerstörung in Volksdorf

(c) Bertram

Mit ungläubigen Augen sahen viele Spaziergänger am Rande des Naturschutzgebietes Duvenwischen vor einigen Tagen , wie ein Teil eines privaten Waldstückes zwischen den Kurzenremen und Gustav-Weihrauch Weg in einer Weise „bearbeitet“ worden ist, die jeglicher Art von Waldbewirtschaftung Hohn spricht , wie sie im Bundes- und Landeswaldgesetz klar und eindeutig geregelt ist. Nicht nur wurden alle Bäume abgesägt, sondern auch jeglicher Strauchaufwuchs bodennah vermutlich mit einem Schlegelmäher abgemäht.

Es gab in diesem Waldabschnitt aber weder sicherheitsgefährdendes potentielles Bruchholz oder auch nur entfernt erntereife Bäume. Die waren nämlich hier schon in 2017/2018 gründlich entfernt worden. In den Jahren danach war aus Naturverjüngung ein Jungwald aufgewachsen. Diese Entwicklung lässt sich anhand der Luftbilder über die Jahre hinweg nachvollziehen.
Klar und eindeutig ist dagegen der gesetzliche Rahmen, der für jedermann verbindlich ist:
Der Waldbesitzer hat „seinen Wald ..insbesondere zur Erhaltung der günstigen Wirkungen auf das Klima, den Wasserhaushalt, das Landschaftsbild nach anerkannten forstlichen Grundsätzen sachkundig und nachhaltig zu pflegen und zu bewirtschaften…Er ist verpflichtet den Wald zu erhalten und die Bestände nachhaltig, strukturreich, standortgerecht und naturnah zu bewirtschaften…, den Wald als Lebensraum für eine artenreiche Pflanzen- und Tierwelt zu erhalten,“ heißt es im hamburgischen Landeswaldgesetz.
Das Gegenteil davon ist hier zu beklagen. Hier wurde das Gesetz mit der Kettensäge offenbar für ungültig erklärt. Kann das in einem Rechtsstaat hingenommen werden?

Horst Bertram, Botanischer Verein zu Hamburg

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