Was tun, wenn Bäume gefällt werden?

Vom 1. Oktober bis 28. Februar ist in Hamburg Baumfällsaison. Im urbanen Raum übernehmen Bäume wichtige Funktionen. Und dennoch wird Bäumen in wachsenden Großstädten wie Hamburg nicht genug Wertschätzung entgegengebracht. Es wird mehr gefällt als gepflanzt.

 

Jährlich gehen etwa 6.000 Bäume in Hamburg verloren. „Überall in der Stadt werden Bäume gefällt“, weist Katharina Schmidt, Referentin für StadtNatur beim NABU Hamburg auf die aktuelle Baumfällsaison (1. Oktober bis 28. Februar) hin. Zur Fällung von Bäumen auf Privatgelände wird allerdings eine Ausnahmegenehmigung von der Hamburger Baumschutzverordnung benötigt, die das zuständige Bezirksamt ausstellt. „Wenn jemand eine unrechtmäßige Fällung vermutet, so bieten wir Unterstützung an“, sagt Schmidt. „Die unten stehende Checkliste hält alle Informationen bereit, was man gegen Fällungen unternehmen kann. Darin zeigen wir mögliche Handlungsschritte auf, die bei einer drohenden Baumfällung hilfreich sein können.“

Das Stadtgrün erfüllt wichtige Funktionen, die den in der Stadt lebenden Menschen zugutekommen, z.B. klimatischer Ausgleich, Schadstofffilterung, Freizeit- und Erholungsraum und Lärmdämmung. Deshalb setzt sich der NABU für den Erhalt und die Förderung der StadtNatur ein – in Gärten, Grünanlagen, entlang von Straßen, Gewässern, an Gebäuden und auf Unternehmensgelände.

Die NABU-Checkliste zeigt Handlungsmöglichkeiten auf, was bei Baumfällungen getan werden kann: nabu_checkliste_baumschutz

Mehr Infos: https://hamburg.nabu.de/tiere-und-pflanzen/baumschutz/17366.html

Der NABU gibt auch Tipps, wenn gebaut werden soll: https://hamburg.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/stadtentwicklung/gruen-erhalten/bebauung/index.html/

Mitteilung des NABU HH

WUZ-Tipp: Weitere Informationen und Hilfe, Vordrucke und Verordnungen gibt es beim Bezirksamt Wandsbek: https://www.hamburg.de/wandsbek/naturschutz-baumschutz/

Hilfe gibt es im Bezirksamt: Tel. 42881-3294 oder per Mail: naturschutz(ät)wandsbek.hamburg.de

Wenn der Verdacht einer illegalen Baumfällung vorliegt, kann auch die Polizei unter 110 angerufen werden.

Baumschutz
Es ist verboten, in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September Bäume, Hecken und Gebüsche abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Dies betrifft auch Bäume und Sträucher, die sonst nicht geschützt sind. Die zuständige Dienststelle der Bezirksämter kann im begründeten Einzelfall, z.B. bei Gefahrenbäumen oder zur Durchführung genehmigter, nicht verschiebbarer Bauvorhaben, Befreiungen von diesem Verbot gewähren (§ 67 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz). Das übliche Beschneiden der Hecken in den Sommermonaten fällt nicht unter dieses Verbot. Unter dem „üblichen Beschneiden von Hecken“ ist das Entfernen der jeweils jüngsten Triebe zu verstehen. Aus Vogelschutzgründen sollte dieses erst nach dem 24. Juni (Johanni) vorgenommen werden. Eine Ausnahmegenehmigung ist schriftlich formlos oder mit dem bereitgestellten Formblatt bei den jeweils zuständigen Dienststellen der Bezirksämter zu beantragen. Infos zum Baumschutz- Bezirksämter-4-2010

 

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