Deutsche Umwelthilfe erwirkt vor höchstem Gericht verlängerten Baustopp für Gasbohrungen vor Borkum
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und ihre Partner haben in einer Anhörung vor dem höchsten niederländischen Gericht, dem Raad van State in Den Haag, heute erneut ein vorläufiges Verbot der geplanten Gasbohrungen in der Nordsee vor Borkum erreicht. Das Gericht verlängerte den bereits in der vergangenen Woche verhängten Baustopp erneut und folgte damit den Argumenten der klagenden Umweltverbände.
Bis zu einer abschließenden Entscheidung im Eilverfahren bleiben Klima- und Meeresschutz damit gewahrt.
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Unsere Siegesserie für Klima- und Meeresschutz setzt sich fort. Wieder konnte der fossile Konzern One-Dyas das Gericht nicht überzeugen. Es bleibt dabei: Die Gasbohrungen vor Borkum in unmittelbarer Nähe zum UNESCO-Weltnaturerbe Wattenmeer sind nicht genehmigungsfähig. Der Konzern muss das endlich anerkennen, anstatt mit immer neuen Winkelzügen zu versuchen, doch noch eine Genehmigung zu erhalten. Wir fordern von der Landesregierung Niedersachsen, aus der erneuten Verlängerung des Baustopps die einzig mögliche Lehre ziehen: Dieses Projekt darf keine deutsche Genehmigung erhalten und die bereits erfolgte Teilgenehmigung für den Bau eines Seekabels muss aufgehoben werden.“
Bernd Meyerer, Sprecher der Bürgerinitiative Saubere Luft Ostfriesland: „Heute ist ein guter Tag für die Meeresumwelt und die Schweinswale. Der Baustopp bleibt bestehen. Die neu entdeckten Riffe sind vorerst in Sicherheit. Die Situation muss nun neu bewertet werden. Das heißt die Genehmigung der Kabeltrasse muss zurückgezogen und das deutsche Planfeststellungsverfahren muss endlich negativ beschieden werden.“
Susanne Gerstner, Landesvorsitzende BUND Niedersachsen: „Der erneute Baustopp durch das Niederländische Gericht ist ein großartiger Erfolg für den Klimaschutz und den Schutz des Weltnaturerbes Wattenmeer. Ich fordere Umweltminister Meyer auf, die in 2022 unrechtmäßig erteilte Genehmigung für ein Seekabel zur Energieversorgung der geplanten Bohrinsel umgehend zurückzunehmen. Die geplante Verlegung des Kabels würde gesetzlich geschützte Riffbiotope unwiederbringlich zerstören und damit gegen europäisches Recht verstoßen. Hätte die Genehmigungsbehörde die Öffentlichkeit frühzeitig beteiligt, wäre das Problem früher erkannt worden, Fehlinvestitionen wären vermeidbar gewesen.“
Faiza Oulahsen, Leiterin Klimaschutz und Energie von Greenpeace Niederlande: „Wir sind mehr als zufrieden mit der heutigen Entscheidung. Das ist ein Sieg von Menschen und Natur über fossile Verschmutzer. Es war ohnehin schon nicht nachvollziehbar, dass die geschäftsführende niederländische Regierung in Zeiten der Klimakrise nach neuem Gas bohren lassen möchte. Und dies auch noch in der ökologisch extrem verletzlichen Nordsee und so nahe am streng geschützten Wattenmeer. Aber es bleibt zunächst dabei: Der fossile Konzern One-Dyas darf weiterhin nicht nach Gas bohren. Es ist jetzt an der Politik, den Aufbau neuer fossile Infrastruktur vollends zu verbieten.“
Hintergrund:
Nachdem die DUH die niederländische Genehmigung für die Bohrungen im April gekippt hatte, erteilte das zuständige niederländische Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz nur einen Monat nach dem Urteil plötzlich eine neue Genehmigung. Die DUH zweifelt an deren Rechtmäßigkeit und hatte zusammen mit Partnern aus den Niederlanden und Deutschland einstweiligen Rechtsschutz beantragt.
Pressemitteilung DUH