Aktueller Stand zu Listerien-Untersuchungen in Hamburg

Bis dato kein Nachweis von Listerien in Proben von Wurstwaren der Firma Wilke – Rückrufe von Wilke-Produkten in allen Bezirken vollzogen

 

Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) informiert, dass die Verbraucherschutzämter aller Hamburger Bezirke Rückrufe von Produkten der Firma Wilke vollzogen haben. Insgesamt sind der BGV im Rahmen der Ermittlung von Vertriebswegen rund 280 Betriebe gemeldet worden, die mit besagten Produkten mit entsprechendem Identitätskennzeichen „DE EV 203 EG“ beliefert worden sind – sowohl Großhändler als auch Hotels, Kantinen, Restaurants, Lieferdienste, Bäckereien, Seniorenheime und Kindertagesstätten. Bei den vier im Oktober gemeldeten Listeriose-Fällen in Hamburger Krankenhäusern konnte bisher in keinem Fall ein Zusammenhang mit einer Verunreinigung von Produkten der Firma Wilke nachgewiesen werden. Das ergaben insgesamt 21 Anlassproben des Hamburger Instituts für Hygiene und Umwelt.

Nach dem Bekanntwerden der Lebensmittelwarnung zu Listerien in Wurstwaren der Firma Wilke am 2. Oktober 2019, übermittelt von der Hessischen Landeskontaktstelle, hatte die Hamburger Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz umgehend die erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um den Vollzug des Rückrufs in Lebensmittelbetrieben durch die bezirklichen Verbraucherschutzämter kontrollieren zu lassen. Betroffen waren in Hamburg rund 280 Betriebe. Soweit Hamburger Betriebe Ware in andere Bundesländer geliefert hatten, sind die betroffenen Bundesländer informiert worden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt konnte bisher in keinem einzigen Fall der durch das Landeslabor Hamburg durchgeführten anlassbezogen 21 Proben ein Zusammenhang mit einer Verunreinigung von Produkten der Firma Wilke nachgewiesen werden.

Aktuell in Hamburg gemeldete Erkrankungsfälle

In Hamburg erkrankt jedes Jahr eine niedrige zweistellige Anzahl von Personen an Listerien (19 gemeldete Fälle in 2017; 18 gemeldete Fälle in 2018; 12 gemeldete Fälle in 2019, Stand 14. Oktober 2019). Aktuell sind den Gesundheitsämtern in Hamburg vier Patient-/innen gemeldet worden, bei denen eine Listerien-Infektion festgestellt wurde. In diesem Zusammenhang wurden und werden alle Infektionswege ermittelt. Anhand von Laboruntersuchungen wurde und wird geprüft, ob ein Zusammenhang zu dem aktuellen Ausbruchsgeschehen durch die Produkte der Firma Wilke besteht.

Allgemeine Informationen zu Listeriose

Listerien sind weltweit verbreitete Bakterien. Sie kommen in der Umwelt vor, zum Beispiel in Kompost und Abwässern, aber auch auf Pflanzen und in der Erde und sind im landwirtschaftlichen Bereich weit verbreitet. Sowohl der Mensch als auch Haus- und Wildtiere können an Listeriose erkranken. In der Folge können auch diverse Lebensmittel (zum Beispiel Wurstwaren) mit Listerien verunreinigt sein, ohne dass dieses erkennbar ist (Geruch, Aussehen). Listerien können sich bei Kühlschranktemperaturen vermehren und auch in gefrorenen Lebensmitteln überleben. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch erfolgt in der Regel über die nach der Toilettenbenutzung nicht ausreichend gereinigten Hände. Zur Desinfektion ist eine Handreinigung mit Flüssigseife allerdings ausreichend.

Die Inkubationszeit beträgt in der Regel bis zu zwei Wochen. Dennoch kann eine fieberhafte Magen-Darm-Infektion bei hoher Infektionsdosis schon wenige Stunden nach Infektion auftreten. Bei gesunden Erwachsenen kommt es nur selten zu einer Infektion und noch seltener zu einer Erkrankung. Die Gefahr einer Erkrankung besteht hauptsächlich für abwehrgeschwächte Personen, ältere Menschen ab 50 Jahren, Neugeborene, chronisch Kranke und Schwangere. Die Listeriose äußert sich durch unspezifische grippeähnliche Symptome wie Fieber, Muskelschmerzen, unter Umständen auch Erbrechen und Durchfall. Bei Geschwächten ist die Krankheit bei 30 Prozent mit einer Meningitis (Hirnhautentzündung) und bei 30 Prozent mit einer Sepsis (systemischen Entzündungsreaktion) assoziiert. Schwere Verlaufsformen werden mit Antibiotika behandelt.

Pressemitteilung der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz


Belastete Wurst: Verstärkte Kontrollen

Aktueller Stand zur Umsetzung der Maßnahmen im Zusammenhang von Produkten der Firma Wilke
Nach Bekanntwerden der Lebensmittelwarnung am Mittwoch, 2. Oktober 2019 um 17:57 Uhr, übermittelt von der Hessischen Landeskontaktstelle, sind die Bezirksämter von der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) umgehend eingeschaltet worden. Die BGV hat am 4. Oktober zusätzlich öffentlich vom Verzehr abgeraten und die Bevölkerung informiert.

Meldungen aus anderen Bundesländern und die Klärung der Vertriebsstrukturen in Hamburg durch die BGV ergaben, dass Waren der Firma Wilke allerorts verwendet und angeboten werden. Empfänger der Waren sind unter anderem Hotels, Kantinen, Restaurants, Lieferdienste, Bäckereien, Seniorenheime und Kindertagesstätten.

Die Verbraucherschutzämter der Bezirke führen seit Bekanntwerden, nochmals verstärkt seit dem 4. Oktober 2019, Kontrollen zur Überwachung des Rückrufs bei Lebensmittelunternehmen durch. Alle, der BGV bisher bekannten, rund 250 belieferten Betriebe haben den Warenrückruf vollzogen beziehungsweise aus dem Verkehr genommen.

In Hamburg gemeldete Erkrankungsfälle

In Hamburg erkrankt jedes Jahr eine niedrige zweistellige Anzahl von Personen an Listerien (2017 19, 2018 18, 2019 Stand 10. Oktober 11 Fälle). Im Jahr 2017 gab es dabei drei, 2018 zwei und 2019 einen Todesfall. Hierbei spielte das Lebensalter und/oder Vorerkrankungen jeweils eine Rolle. In der Regel verlaufen Listerien-Erkrankungen bei gesunden jugendlichen und erwachsenen Personen nicht schwerwiegend.

Aktuell werden in Hamburgs Krankenhäuser drei Patienten aufgrund einer Listerieninfektion behandelt, davon einer aus Niedersachsen. In diesem Zusammenhang wurden und werden alle Infektions- und Vertriebswege ermittelt. Dazu werden Gespräche mit Angehörigen geführt, Lebensmittelproben genommen sowie Vertriebswege ermittelt. Zudem laufen labortechnische Untersuchungen verdächtiger Lebensmittel. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt konnte bisher in keinem Fall ein Zusammenhang mit einer Verunreinigung von Produkten der Firma Wilke nachgewiesen werden. Die notwendigen Laboruntersuchungen laufen noch.

Allgemeine Informationen zu Listeriose

Listerien sind weltweit verbreitete Bakterien. Sie kommen in der Umwelt vor, zum Beispiel in Kompost und Abwässern, aber auch auf Pflanzen und in der Erde und sind im landwirtschaftlichen Bereich weit verbreitet. Sowohl der Mensch als auch Haus- und Wildtiere können an Listeriose erkranken. In der Folge können auch diverse Lebensmittel (zum Beispiel Wurstwaren) mit Listerien verunreinigt sein, ohne dass dieses erkennbar ist (Geruch, Aussehen). Listerien können sich bei Kühlschranktemperaturen vermehren und auch in gefrorenen Lebensmitteln überleben.

Eine Übertragung von Mensch zu Mensch erfolgt in der Regel über die nach der Toilettenbenutzung nicht ausreichend gereinigten Hände. Zur Desinfektion ist eine Handreinigung mit Flüssigseife allerdings ausreichend.

Die Inkubationszeit beträgt in der Regel bis zu zwei Wochen, kann aber auch bis zu zehn Wochen betragen. Dennoch kann eine fieberhafte Magen-Darm-Infektion bei hoher Infektionsdosis schon wenige Stunden nach Infektion auftreten. Bei gesunden Erwachsenen kommt es nur selten zu einer Infektion und noch seltener zu einer Erkrankung. Gelegentlich tritt uncharakteristisches Fieber auf. Die Gefahr einer Erkrankung besteht hauptsächlich für abwehrgeschwächte Personen, ältere Menschen ab 50 Jahren, Neugeborene, chronisch Kranke und Schwangere. Die Listeriose äußert sich durch grippeähnliche Symptome wie Fieber, Muskelschmerzen, unter Umständen auch Erbrechen und Durchfall. Bei geschwächten ist die Krankheit bei 30 Prozent mit einer Meningitis (Hirnhautentzündung) und bei 30 Prozent mit einer Sepsis (systemischen Entzündungsreaktion) assoziiert.

Pressemitteilung der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (10.10.)


Listerien in Wurstwaren der Firma Wilke

Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) informiert, dass die Firma Wilke, in deren Wurstwaren hessische Behörden das Bakterium Listeria moncytogenes nachgewiesen hatten, Produkte nicht nur in ihrem Namen, sondern auch unter anderem Markennamen hergestellt hat.

Die BGV rät Verbraucherinnen und Verbrauchern deshalb, auf die Identitätskennzeichen auf den Verpackungen zu achten und entsprechend gekennzeichnete Ware zurückzubringen bzw. zu entsorgen.

Die Firma Wilke Waldecker Fleisch- und Wurstwaren GmbH Produkte hat Wurstwaren nicht nur in ihrem Namen hergestellt, sondern ebenfalls Produkte unter anderen Markennamen als Eigenmarken bzw. in Lohnherstellung. Abgepackte Waren sind durch das auf allen Verpackungen angebrachte ovale Identitätskennzeichen der Firma Wilke „DE EV 203 EG“ für den Verbraucher eindeutig zu identifizieren (weißes Kennzeichen mit schwarzer Schrift). Die Hamburger Überwachungsbehörden haben auch diese Erzeugnisse in ihre Kontrollmaßnahmen eingeschlossen. Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz rät weiterhin vom Verzehr besagter Ware ab. Mit dem oben erwähnten Identitätskennzeichen „DE EV 203 EG“ gekennzeichnete Ware sollte zurückgebracht oder entsorgt werden.

Ein Vertrieb von Waren hatte bundesweit stattgefunden. Mit dem Ziel, dass keine kontaminierte Ware mehr angeboten bzw. verarbeitet wird, überwachen die Hamburger Verbraucherschutzämter die durch die Lebensmittelunternehmen durchzuführenden Produktrückrufe sowie den Verbleib ggf. weitergehandelter Ware. Soweit Lieferungen in andere Bundesländer erfolgten, wurden seitens der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz entsprechende Mitteilungen an die zuständigen Behörden übersandt.

Eine Listerien-Erkrankung äußert sich meist innerhalb von 14 Tagen nach Infektion mit Durchfall und Fieber. Insbesondere Schwangere, Senioren und Menschen mit geschwächtem Abwehrsystem können schwerere Krankheitsverläufe entwickeln. Personen, die dieses Lebensmittel gegessen haben und die genannten Symptome entwickeln, sollten ärztliche Hilfe aufsuchen und auf eine mögliche Listerien-Infektion hinweisen. Schwangere, die dieses Lebensmittel gegessen haben, sollten sich auch ohne Symptome in ärztliche Behandlung begeben und sich beraten lassen.


Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz stoppt Weiterverkauf von Wurstwaren der Firma Wilke

Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) hat einen Rückruf von Produkten der Firma Wilke Waldecker Fleisch- und Wurstwaren GmbH & Co. KG in Hamburg eingeleitet und rät Verbraucherinnen und Verbrauchern vom Verzehr von Produkten besagter Firma ab.

Ermittlungen der für die Überwachung des Betriebes zuständigen Behörden in Hessen hatten ergeben, dass die Produkte der Firma mit einem aktuellen lebensmittelbedingten Krankheitsausbruch, der durch das Bakterium Listeria monocytogenes ausgelöst wurde, in Zusammenhang stehen.

Nach Angaben der Firma Wilke Waldecker Fleisch- und Wurstwaren GmbH & Co. KG sind alle abgepackten mit dem Identitätskennzeichen „DE EV 203 EG“ versehenen Erzeugnisse zurückzurufen. Ein Vertrieb von Waren hat bundesweit stattgefunden. Unter anderem wurden auch sieben Hamburger Großhändler mit Erzeugnissen der Firma Wilke beliefert. Die Verbraucherschutzämter der betroffenen Bezirke Altona und Mitte haben mittlerweile einen möglichen Weiterverkauf in den Einzelhandel gestoppt, die Ware wird aus vorbeugendem Gesundheits- und Verbraucherschutz aus dem Verkehr genommen. Die BGV rät Verbraucherinnen und Verbrauchern vom Verzehr besagter Ware ab.

Eine Listerien-Erkrankung äußert sich meist innerhalb von 14 Tagen nach Infektion mit Durchfall und Fieber. Insbesondere Schwangere, Senioren und Menschen mit geschwächtem Abwehrsystem können schwerere Krankheitsverläufe entwickeln. Personen, die dieses Lebensmittel gegessen haben und die genannten Symptome entwickeln, sollten ärztliche Hilfe aufsuchen und auf eine mögliche Listerien-Infektion hinweisen. Schwangere, die dieses Lebensmittel gegessen haben, sollten sich auch ohne Symptome in ärztliche Behandlung begeben und sich beraten lassen. Für andere Personen ohne Symptome ist dies nicht sinnvoll.

Pressemitteilung der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (4.10.)

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