Weniger Aufregung, mehr Fakten

NABU Hamburg begrüßt sachliche Entscheidung zum Wolf
Die Landesregierung hat sich nach reiflicher Abwägung aus rechtlichen und fachlichen Gründen entschieden, den eingefangenen Wolf wieder auszuwildern. Der NABU Landesverband Hamburg begrüßt diese Entscheidung, denn sie entspricht den geltenden naturschutzrechtlichen Vorgaben und trägt dem nach derzeitigem Kenntnisstand geringen Gefährdungspotential für den Menschen Rechnung.

 

Wölfe unterliegen in Deutschland einem strengen Schutzregime gemäß der FFH-Richtlinie sowie dem Bundesnaturschutzgesetz (§ 44). Danach ist das Töten eines Tieres grundsätzlich verboten und nur unter engen Voraussetzungen im Einzelfall zulässig, etwa bei einer konkreten Gefährdungslage und wenn keine zumutbaren Alternativen bestehen. Maßgebliche fachliche Bewertungen hierzu werden unter anderem vom Bundesamt für Naturschutz sowie der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) vorgenommen. In der Bewertung des Vorfalls in Altona spricht vieles dafür, dass die Verletzung der Frau aufgrund der Stresssituation des Tieres durch die Hilfshandlung beim Herausleiten durch diese Person entstanden ist. Die dem Wolf unterstellte pauschale Gefährlichkeit wäre nur dann nachvollziehbar, wenn von einem prädatorischen Angriff des Wolfes auf die Frau ausgegangen werden müsste.

Mit Irritation nimmt der NABU die nachgelagerte Debatte wahr und kommentiert die Frage des Umgangs mit dem in Hamburg gefangenen Wolf wie folgt.

Der NABU Vorsitzende Malte Siegert:

Wir finden es richtig, dass sich der Senat nicht dazu hinreißen ließ, aus populistischem Kalkül eine andere Entscheidung als die Auswilderung zu fällen. Das Tier wurde mit einem Sender ausgestattet und kann im Rahmen des Monitorings weiter beobachtet werden. Das liefert auch interessante Einblicke, wie es sich nach einer so intensiven Begegnung mit dem Menschen verhält. Nähert sich der junge Wolf einer Siedlung, kann zum Schutz der Bevölkerung jederzeit eingegriffen werden. Doch aller Wahrscheinlichkeit nach wird sich der junge Wolf nach der für ihn extrem verängstigenden Situation so weit wie möglich von Menschen fernhalten. Diese Einschätzung wurde in den letzten Tagen immer wieder von Biolog*innen und Wolf-Expert*innen geäußert. In diesem speziellen Fall sprachen sowohl rechtliche als auch fachliche Bewertungen relativ eindeutig gegen das Einschläfern des Tieres. Die nun entflammte Debatte über die Gefährdung der Bevölkerung schürt Panikmache, basiert aber nicht auf wissenschaftlichen Erkenntnissen oder rechtlichen Grundlagen. Es wäre in einer sehr polarisierten Welt aus unserer Sicht grundsätzlich politisch wünschenswert, wenn nicht jedes Thema reflexhaft dazu instrumentalisiert wird, um den politischen Gegner anzuzählen. Besser ist, sich mit den Fakten zu beschäftigen, die mit der Rechtslage und der Einschätzung von Fachleuten korrespondieren.“

Veranstaltungshinweis: Um sachlich zu informieren und einen fundierten Überblick zu geben, lädt die NABU-Fachgruppe Wolf am Samstag, den 18. April 2026 von 11 – 15 Uhr zu einer öffentlichen Veranstaltung rund um das Thema Wolf ein. Ort: Ort: NABU-Geschäftsstelle, Klaus-Groth-Str. 21, 20535 Hamburg-Borgfelde. Teilnahme: Kostenlos, aber Spende erbeten. Eine Anmeldung ist erforderlich über www.NABU-Hamburg.de/wolf

Pressemitteilung NABU Hamburg

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