„Weniger Verspätungen sind kein Maßstab

… für wirksamen Lärmschutz“
Die heute vom Senat vorgestellte Fluglärmbilanz 2025 vermittelt auf den ersten Blick eine positive Entwicklung: weniger verspätete Flüge nach 23 Uhr, weniger Ausnahmegenehmigungen, „ruhigere Nächte“. Diese Darstellung ist formal korrekt – sie greift jedoch zu kurz und wird der tatsächlichen Belastung der Betroffenen durch Fluglärm nicht gerecht.

Entscheidend für den Schutz der Nachtruhe ist nicht allein, was nach 23 Uhr passiert. Aus lärmmedizinischer Sicht beginnt die Nacht bereits um 22 Uhr. Genau in dieser ersten Nachtstunde liegt seit Jahren der Schwerpunkt der Belastung – und genau dieser Bereich bleibt in der Senatsbilanz weitgehend ausgeblendet.

Unsere Auswertung der offiziellen Fluglärmmessungen für das vollständige Jahr 2025 zeigt einen klaren Widerspruch zwischen Verwaltungsbilanz und Messrealität:
An den dauerhaft vergleichbaren Messstellen wurden rund 20.300 nächtliche Lärmereignisse (22–06 Uhr) registriert. Rund 88 Prozent dieser Ereignisse entfielen auf die Stunde zwischen 22 und 23 Uhr – also genau auf den Zeitraum, der für den Schlafbeginn gesundheitlich besonders sensibel ist.

Zugleich ist die Nacht heute relativ deutlich gewichtiger als im Referenzjahr 2019. Der Nachtanteil am gesamten Lärmereignisgeschehen ist von 4,35 Prozent (2019) auf 5,29 Prozent (2025) gestiegen – eine relative Zunahme von rund 22 Prozent. Die Nacht ist damit, trotz insgesamt geringerer Verkehrsmenge, strukturell bedeutsamer geworden. Genau dieser Teil der Nacht, der den größten Anteil der Störungen verursacht, die Beschwerden auslöst und das bestehende Schutzdefizit begründet, bleibt in der Senatsmitteilung unberücksichtigt.

Auch der Hinweis des Senats auf weniger Beschwerdeführende greift zu kurz. Entscheidend ist nicht, wie viele Personen sich melden, sondern wo und warum Beschwerden entstehen. Unsere Analysen zeigen eine klare regionale Korrelation zwischen nächtlicher Lärmbelastung und Beschwerdeaufkommen – insbesondere in Hamburg-Nord, in Teilen von Wandsbek sowie im nördlichen Umland. Beschwerden reagieren auf erlebten Lärm, nicht auf Verwaltungsstatistiken.

Weniger verspätete Flüge nach 23 Uhr sind kein Ersatz für einen wirksamen Schutz der Nachtruhe insgesamt. Solange sich die Belastung auf die frühen Nachtstunden konzentriert und die Nacht relativ zum Tagesverkehr an Bedeutung gewinnt, gibt es keine Entwarnung für die Betroffenen.

Wer Lärmschutz ernst nimmt, muss die Nacht als Ganzes betrachten – und insbesondere die Zeit ab 22 Uhr konsequent in den Fokus rücken.

Kommentar von Martin Mosel, Vorsitzender des Umweltverbands BIG Fluglärm in Hamburg
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­Hinweis:
Ein „nächtliches Lärmereignis“ bezeichnet eine einzelne, messbare Lärmstörung durch Flugverkehr zwischen 22 und 6 Uhr. Ein solches Ereignis kann gleichzeitig viele Menschen betreffen und als Störung wahrgenommen werden. Es kann zu mehrfachen Beschwerden führen. Die Zahl der Lärmereignisse ist nicht mit der Anzahl der Flüge gleichzusetzen.

Pressemitteilung Umweltverband BIG Fluglärm


Fluglärmbilanz 2025: Maßnahmen wirken – Deutlich weniger Verspätungen in der Nacht

Die Nächte rund um den Hamburger Flughafen sind im vergangenen Jahr ruhiger geworden. Die Zahl der verspäteten Starts und Landungen nach 23:00 Uhr ist 2025 spürbar um 23 Prozent zurückgegangen. Das zeigt die heute veröffentlichte Auswertung der Fluglärmschutzbeauftragten. Der Dialog der Fluglärmschutzbeauftragten und des Flughafens mit den Airlines hat zu einer Verbesserung der Flugpläne geführt. Ein wesentlicher Grund für diese positive Entwicklung ist die neue Entgeltordnung, die seit Frühjahr 2025 gilt und verspätete Flüge für Airlines deutlich teurer macht.

Insgesamt gab es im Jahr 2025 noch 756 verspätete Flüge zwischen 23:00 und 24:00 Uhr (Vorjahr: 978). Auch die Zahl der Ausnahmen nach Mitternacht sank von 41 auf 26 Flüge. Besonders in den Sommermonaten zeigte sich der Effekt: In 29 Nächten konnte der Flugbetrieb pünktlich um 23:00 Uhr beendet werden – im Vorjahr war dies nur in 20 Nächten der Fall.

Katharina Fegebank, Senatorin für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft: „Die aktuelle Bilanz ist eine gute Nachricht für alle Anwohnenden des Flughafens: Unser Kurs für mehr Lärmschutz zeigt Wirkung. Durch die neue Entgeltordnung und den fortlaufenden Dialog mit den Airlines werden Flugpläne realistischer gestaltet und die Nachtruhe kann besser eingehalten werden. Der Rückgang der späten Flüge um fast ein Viertel belegt, dass die Airlines auf diese Steuerung reagieren. Lärmschutz ist Gesundheitsschutz – deshalb bleibt es unser Ziel, die Belastungen für die Nachbarschaft so gering wie möglich zu halten, ohne die notwendige Anbindung Hamburgs aus dem Blick zu verlieren. Der Flughafen Hamburg ist eine wichtige Drehscheibe für den Wirtschaftsstandort Hamburg und hat aufgrund seiner zentrumsnahen Lage besondere Herausforderungen.“

Stabile Flugbewegungen unter Vor-Corona-Niveau

Insgesamt blieb das Verkehrsaufkommen am Hamburg Airport stabil. Mit rund 127.000 Flugbewegungen liegt das Niveau unverändert zum Vorjahr, aber weiterhin deutlich unter den Werten von vor der Pandemie (2019: rund 155.000 Bewegungen, -18 Prozent).

Weniger Menschen beschweren sich

Der Rückgang der nächtlichen Belastung spiegelt sich auch in der Anzahl der Personen wider, die sich über Fluglärm beschweren: 2025 wendeten sich 967 Bürgerinnen und Bürger an die Fluglärmschutzbeauftragte (Vorjahr: knapp 1.300). Dass die Gesamtzahl der eingegangenen Beschwerden (27.000) dennoch statistisch gestiegen ist, liegt daran, dass sich einzelne Personen zum Teil sehr häufig beschweren. Inhaltlich bezog sich gut die Hälfte der Beschwerden auf die Häufigkeit der Flüge, etwa ein Viertel kritisierte Störungen der Nachtruhe.
Eine genaue regionale Darstellung der Beschwerde-Situation unter: https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bukea/aktuelles/pressemeldungen/fluglaermbilanz-2025-1137558

Pressemitteilung Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA)

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