Wie sauber ist Hamburgs Gastronomie?

Hamburger Hygienesiegel macht Ergebnisse der amtlichen Kontrollen sichtbar und sorgt für mehr Transparenz in Lebensmittelbetrieben

 

Viele Verbraucherinnen und Verbraucher würden gerne wissen, wie gut ein Lebensmittelbetrieb bei der letzten amtlichen Kontrolle abgeschnitten hat und wie sauber dort gearbeitet wird. Dank des Hamburger Hygienesiegels ist dies in der Hansestadt bald möglich. Ab Mai können Betriebe auf freiwilliger Basis für gute und sehr gute Ergebnisse bei der amtlichen Überwachung das Hamburger Hygienesiegel aushängen. Damit entsteht nicht nur mehr Transparenz in Gastronomiebetrieben wie Restaurants, Cafés und Kantinen. Durch einen gut erkennbaren Aufkleber, beispielsweise an der Eingangstür oder im Schaufenster, sowie einen beurkundeten Nachweis der Kontrollergebnisse können die Betriebe auch mit ihrem hohen Standard werben.

„Kundinnen und Kunden möchten wissen, wie es um die Hygiene und die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben in ihrem Lieblingsrestaurant oder beim gerne besuchten Imbiss steht. Mit dem Hamburger Hygienesiegel schaffen wir ein leicht erkennbares und eindeutiges Instrument, das darüber Auskunft gibt“, sagt Verbraucherschutzsenatorin Cornelia Prüfer-Storcks. „So erhöhen wir auf der einen Seite die Transparenz zugunsten der Verbraucherinnen und Verbraucher. Auf der anderen Seite setzen wir einen Anreiz für hohe Hygienestandards. Vorbildliche Betriebe können mit ihrer guten Hygiene werben. Im Zusammenspiel können wir dadurch dafür sorgen, dass das hohe Niveau der Lebensmittelsicherheit in Hamburg weiter gesteigert wird.“

Für das Siegel können sich zunächst alle gastronomischen Betriebe in Hamburg anmelden, bei denen die Besucherinnen und Besucher direkt in den Räumlichkeiten speisen. Hierzu gehören unter anderem Restaurants und Speisegaststätten, Kantinen, Imbisse, Cafés, Bäckereien und Backfilialen mit eigenem Café, Eisdielen sowie Fleischereien, die warme Speisen zum Verzehr vor Ort anbieten. Die nötige Prüfung findet dann im Rahmen der regelmäßigen Lebensmittelkontrolle statt, bei der die Kontrolleure das Unternehmen nach definierten einheitlichen Kriterien prüfen. Hierbei wird nicht nur die Hygiene vor Ort in Augenschein genommen und bewertet. Auch weitere wichtige Punkte, wie etwa das Verhalten des Unternehmers beim Befolgen rechtlicher Bestimmungen, gehen in die Bewertung ein. Weitere Prüfkriterien sind beispielsweise, ob vorgeschriebene Kühl- bzw. Warmhaltetemperaturen eingehalten und ob die eigenen Produkte vorschriftsmäßig untersucht werden.

Grundlage für die abschließende Bewertung des Kontrollergebnisses durch die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz ist ein angepasstes bundesweit einheitliches System zur risikoorientierten Beurteilung von Lebensmittelbetrieben. Für die einzelnen Kriterien werden Punkte von 0 bis 80 vergeben, wobei die niedrigere Punktzahl die bessere Einhaltung der rechtlichen Vorgaben bedeutet. Mit einer Punktzahl von 0 bis 20 wird ein Betrieb als „sehr gut“ bis „gut“ eingestuft. Mit steigender Punktezahl erfolgt eine Abstufung in „zufriedenstellend“ (21 – 40 Punkte), „ausreichend“ (41 – 60 Punkte) und „nicht ausreichend“ (61 – 80 Punkte). Das Hamburger Hygienesiegel erhalten nur Betriebe mit sehr gutem oder gutem Ergebnis. Es ist dann für den einzelnen geprüften Betrieb gültig, nicht etwa auch für andere Filialen. Sollte das gute oder sehr gute Ergebnis bei einer späteren Kontrolle nicht wieder erreicht werden, muss das Siegel umgehend entfernt werden.

Aktuell gibt es in Hamburg etwa 6.000 Betriebe, die zur Gastronomie im engeren Sinne zu zählen sind. Da nicht alle Betriebe innerhalb weniger Tage oder Wochen zu überprüfen sind, erhalten die Betriebe nach ihrer Anmeldung eine vorläufige Bescheinigung, dass Sie sich am Hamburger Hygienesiegel beteiligen und die entsprechende Kontrolle noch aussteht.

Die Teilnahme am Hamburger Hygienesiegel ist für Gastronomiebetriebe freiwillig. Nach zwei oder drei Jahren (je nach Resonanz des Projektes), ist eine Evaluation vorgesehen. Dann sollen sich in einem weiteren Schritt beispielsweise auch so genannte Marktbeschicker, wie etwa mobile Imbisswagen, am Hamburger Hygienesiegel beteiligen können. Das Verfahren wurde den Verbänden, der Gastronomie, wie dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA), der Handwerks- sowie der Handelskammer, der Bäcker-und der Fleischerinnung vorgestellt und wird von ihnen unterstützt.

„Ähnliche Kennzeichnungen z.B. in Dänemark haben gezeigt, dass damit das Hygieneniveau in den Betrieben steigt“, so Senatorin Prüfer-Storcks. „Es ist mir wichtig zu betonen, dass wir niemanden an den Pranger stellen oder zusätzlichen Aufwand durch Sonderprüfungen verursachen wollen. Im Gegenteil, wir wollen guten Betrieben auf einfache Art und Weise die Möglichkeit geben, dies auch ihren Kundinnen und Kunden publik zu machen. Für Betriebe, die die Anforderungen noch nicht im für das Siegel ausreichenden Maße erfüllen, kann das Siegel ein zusätzlicher Anreiz sein, besser zu werden.“

Weitere Informationen sowie das Siegel zur Ansicht stehen unter www.hamburg.de/hygienesiegel bereit. Über die genannte Seite ist auch die Anmeldung für das Prüfverfahren bei der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz möglich. Ein entsprechendes Anmeldeformular wird dort bereitgestellt.

Pressemitteilung der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz


Hamburger Hygienesiegel – Blömeke: „Gut für Gäste und Gastronomen“

Hamburg führt ein eigenes Hygienesiegel für die Gastronomie ein, wie Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks heute bekannt gab. Betriebe wie Restaurants, Cafés und Bäckereien können das Siegel freiwillig nutzen, um positive Ergebnisse der amtlichen Hygienekontrollen in Form eines Aushangs oder im Internet zu veröffentlichen. Die Grüne Bürgerschaftsfraktion begrüßt diese Initiative als wichtigen Schritt für mehr Verbraucherschutz und Transparenz in der Gastronomie.

Dazu Christiane Blömeke, verbraucherschutzpolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Was im Bund auf der Strecke geblieben ist, wird nun in Hamburg angepackt: Das Hamburger Hygienesiegel sorgt für mehr Hygiene und mehr Transparenz in der Hamburger Gastronomie! Das ist gut für die Gäste und gut für die Gastronomen. Denn zukünftig können Betriebe ihre guten Ergebnisse bei den behördlichen Kontrollen mit dem Siegel erkennbar machen. Wenn schon beim Betreten eines Restaurants zu sehen ist, dass die Hygienestandards eingehalten werden, wird Hygiene zum Werbefaktor. Für die Verbreitung des Siegels ist besonders erfreulich, dass die DEHOGA, die Handwerks- und Handelskammer sowie die Bäcker- und Fleischerinnung dafür werben wollen. Die Ergebnisse der Hygienekontrollen erreichen mit dem Siegel endlich ihre wichtigste Zielgruppe: die Gäste!“

Pressemitteilung GRÜNE Bürgerschaftsfraktion Hamburg


Hamburg handelt – Neues Hygienesiegel sorgt für mehr Transparenz

Der Senat hat heute das „Hamburger Hygienesiegel“ vorgestellt, mit dem ab Mai Gastronomiebetriebe, die bei der amtlichen Lebensmittelkontrolle mit „sehr gut“ oder „gut“ bewertet wurden, öffentlich werben können.

Dazu Jenspeter Rosenfeldt, verbraucherschutzpolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Das ‚Hamburger Hygienesiegel‘ schafft einen Anreiz für vorbildliche Betriebe und eine Orientierung für qualitätsbewusste Gäste. Wir hätten uns gewünscht, dass die rechtlichen Voraussetzungen für ein verbindliches Transparenzsystem vom Bund bereits geschaffen worden wären. Darauf warten wollen wir aber auch nicht länger. Deshalb ist es gut, dass der Senat jetzt handelt. Wir glauben, dass das Hamburger Hygienesiegel ein Erfolg werden kann und sich die Gastronomie rege daran beteiligen wird. Dies wird umso mehr der Fall sein, wie Verbraucherinnen und Verbraucher darauf achten, ob Restaurants, Imbisse, Cafés oder Kantinen das Siegel haben oder nicht und sich danach erkundigen. Die Routinekontrollen der Lebensmittelüberwachung konnten durch gezielte Nachwuchsförderung und Personalverstärkung deutlich verbessert werden. So stieg der durchschnittliche Wirkungsgrad bei den Routinekontrollen von 77 Prozent 2016 auf 92 Prozent im vergangenen Jahr.“

Hintergrund: Der rot-grüne Senat löst mit dem „Hamburger Hygienesiegel“ ein weiteres Versprechen aus dem Koalitionsvertrag ein. SPD und Grüne hatten vereinbart, dass die „Einführung einer Hygiene-Ampel für Lebensmittelbetriebe einschließlich der Gastronomie“ weiterverfolgt werden sollte und für den Fall, dass „bundesrechtliche Regelungen nicht erreicht werden können, Hamburg gemeinsam mit anderen fortschrittlichen Ländern eine freiwillige Regelung im einheitlichen Format einführen“ wird. Bisher konnte die CDU nicht dazu gebracht werden, im Bundesrecht die Voraussetzungen für verbindliche Lösungen auf Landesebene zu schaffen. Obwohl die SPD im Koalitionsvertrag des Bundes durchgesetzt hat, dass eine solche Regelung geschaffen werden soll, handelt der Senat und schafft mit dem Hamburger Hygienesiegel ein Instrument auf freiwilliger Basis.

Pressemitteilung SPD-Bürgerschaftsfraktion

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