Wildtiere brauchen Ruhe!

Zurzeit beobachtet der Hunde_anleinenNABU Hamburg wieder verstärkt, dass Hundebesitzer in Grünanlagen, vor allem aber in den Hamburger Naturschutzgebieten ihre Vierbeiner frei herumlaufen lassen. Dadurch werden Wildtiere und insbesondere Bodenbrüter empfindlich gestört, warnt der NABU. Er appelliert an alle Hundebesitzer, ihre Vierbeiner insbesondere dort anzuleinen, wo auch Wildtiere vorkommen!

„Im Frühling, wenn die Natur langsam erwacht, sind die freilebenden Tiere besonders störempfindlich“, erläutert Bernd Quellmalz, Sprecher des NABU Hamburg. „Da kann ein freilaufender Hund großen Schaden anrichten – nicht nur, wenn sein Jagdtrieb erwacht und er ein Wildtier als Beute ausmacht.“ Die Überzeugung von so manchem Hundebesitzer, sein Hund jage nicht, gehe an der Realität vorbei. „Ein Hund mag noch so friedlich und zivilisiert erscheinen, in ihm steckt aber immer noch der Wolf“, betont Quellmalz. „Sein Jagdinstinkt lebt im Hund weiter. Er wird durch Wildtiere ausgelöst, die der Hund meist schneller entdeckt als man selber.“ Und selbst wenn der Hund „erfolglos“ bei der Jagd war, sorgt seine Anwesenheit für Stress und Todesangst bei Wildtieren wie Vögeln und Säugetieren. Das verfolgte Tier verbraucht dann viel Energie, die es sich zusätzlich wieder anfuttern muss. Dadurch wird es geschwächt. Gerade in Zeiten mit Nahrungsengpässen kann das den nachträglichen Tod bedeuten.

Deswegen appelliert der NABU an alle Hundebesitzer, den Wildtieren in der Natur ihre Ruhe zu lassen und beim Spaziergang ihren Liebling grundsätzlich an der Leine zu führen. Insbesondere in Naturschutzgebieten müssen Hunde angeleint sein, so der NABU. Andernfalls drohe ein Bußgeld. Im Naturschutzgebiet „Duvenstedter Brook“ in Hamburgs Nordosten dürfen Hunde zum Schutz der Natur sogar gar nicht mitgeführt werden. Das Hamburger Hundegesetz schreibt im Übrigen eine allgemeine Anleinpflicht in der Hansestadt vor. Alle Bezirke haben aber Freilaufflächen für Hunde, so genannte Hundeauslaufzonen, eingerichtet.
Pressemitteilung NABU HH

Foto: Die Hundeanleinpflicht gilt auch rund um das Timmermoor zwischen Volksdorf und Bergstedt (Foto: NABU)

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