Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms
Deutschland hat sich das Ziel gesetzt, den Strom aus erneuerbaren Energien bis 2030 zu verdoppeln, um die Auswirkungen der Klimakrise auszubremsen und sich aus der Abhängigkeit der fossilen Energieträger zu lösen. Windkraft spielt dabei eine wichtige Rolle und auch Hamburg muss hier seinen Beitrag leisten.
2022 wurde auf Bundesebene mit dem „Wind-an-Land-Gesetz“ festgelegt, wie der Ausbau der Windenergie bundesweit schneller vorangetrieben werden soll. Mit dem Gesetzespaket wurden den Ländern unter anderem Flächenziele vorgegeben: Bis Ende 2027 muss die Freie und Hansestadt Hamburg als Zwischenziel 0,25 Prozent, bis Ende 2032 0,5 Prozent ausweisen. Auf welchen Flächen dies geschehen soll und welche Änderungen im Flächennutzungsplan und im Landschaftsprogramm dafür notwendig sind, wurde jetzt erstmals der Öffentlichkeit vorgestellt.
Insgesamt sollen zwei Prozent der deutschlandweiten Fläche für den Ausbau der Windenergie bereitgestellt werden. Stadtstaaten wie Hamburg sollen bis zum 31. Dezember 2027 als Zwischenziel 0,25 Prozent und final bis zum 31. Dezember 2032 insgesamt 0,5 Prozent der Landesfläche, also etwa 378 Hektar, ausweisen. Die Stadt Hamburg will jedoch bereits bis Ende 2027 das Ziel von 0,5 Prozent erreichen. Die Länder können selbst entscheiden, wie die Flächenvorgaben räumlich verteilt werden. Um den hamburgischen Beitrag zur Energiewende zu leisten, werden die Windenergiegebiete durch die Darstellung im Flächennutzungsplan und im Landschaftsprogramm ausgewiesen. Der Stand der Planungen wurde im Rahmen einer Informationsvorstellung am Montag, den 16. September 2024, erstmals der Öffentlichkeit vorgestellt.
Monika Thomas, Staatsrätin Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen: „Deutschland steht vor großen Herausforderungen: Wir müssen unsere Klimaziele erreichen, und gleichzeitig den bezahlbaren Wohnungsbau vorantreiben. Beides funktioniert jedoch nur mit ausreichend nachhaltiger und günstiger Energie. Auch Hamburg leistet daher seinen Beitrag, den Ausbau der Windenergie zu ermöglichen und geeignete Flächen auszuweisen. Für einen eng besiedelten Stadtstaat wie Hamburg ist das eine enorme planerische Herausforderung. Wir machen es uns nicht leicht und nehmen Rücksicht auf die Menschen, die Natur und die Umwelt, um mit dem beschleunigten Ausbau nachhaltiger Energieträger die Hansestadt zukunftsfähig zu machen.“
Anselm Sprandel, Staatsrat Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft: „Die Dekarbonisierung unserer Energieversorgung ist ein wichtiger Schlüssel, um der Klimakrise zu begegnen und Hamburg zukunftssicher aufzustellen. Mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien sorgen wir für stabile und sozialverträgliche Energiekosten sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für die Unternehmen. Auch wenn wir als Stadtstaat eine große Flächenkonkurrenz haben, bauen wir die erneuerbaren Energien auch im Bereich Windkraft aus. Die Bevölkerung durch frühzeitige Information und Beteiligung an diesem Prozess teilhaben zu lassen, ist uns dabei sehr wichtig.“
In Hamburg sind insgesamt 19 Änderungsbereiche vorgesehen. Diese liegen derzeit in den Bezirken Hamburg-Mitte (Wilhelmsburg), Altona (Sülldorf, Rissen), Wandsbek (Duvenstedt, Volksdorf, Rahlstedt), Bergedorf (Allermöhe, Spadenland, Ochsenwerder, Kirchwerder, Curslack, Altengamme, Neuengamme, Bergedorf) und Harburg (Neuland, Gut Moor, Marmstorf, Francop).
Die Informationsveranstaltung am 16. September 2024 bildet den Auftakt für eine breit angelegte Beteiligung der Öffentlichkeit: Vom 17. September 2024 bis zum 6. Oktober 2024 besteht die Möglichkeit, die Planungen online unter https://bauleitplanung.hamburg.de einzusehen und sich am Planungsprozess zu beteiligen. Ergänzend liegen die Planungsunterlagen in diesem Zeitraum an Werktagen montags bis freitags während der Dienststunden in der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen und der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft zur öffentlichen Einsichtnahme im Auslegungsraum (E.01.274), Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg, aus. Für den Bezirk Bergedorf ist zudem eine zusätzliche Informations- und Diskussionsveranstaltung am Dienstag, 24. September 2024, um 19:00 Uhr im Vierländer Landhaus in den Vier- und Marschlanden vorgesehen.
Im weiteren Prozess findet die Beteiligung der Verbände und der Trägerinnen und Träger öffentlicher Belange statt, so dass voraussichtlich bis Mitte des kommenden Jahres alle Hinweise und Einwendungen ausgewertet werden und die öffentliche Auslegung dann als weiterer Beteiligungsschritt der Bürgerinnen und Bürger erfolgt.
Pressemitteilung Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen und Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Hamburg plant zügigeren Windkraftausbau
Müller: „Eine echte Offensive bei den Erneuerbaren kommt allen zugute“
Am heutigen Montag hat der Senat seine Planung zur Ausweisung neuer Windenergieflächen vorgestellt. Bis Ende 2027 sollen mindestens 0,5 Prozent der Landesfläche als Flächen für die Windenergie ausgewiesen werden. Damit erfüllt der Senat seine Verpflichtung gemäß Windenergieflächenbedarfsgesetz fünf Jahre früher als festgeschrieben. Für die Grüne Fraktion ist das genau das richtige Signal: Die Energiewende geht zügig voran, wovon das Klima und der Geldbeutel der Menschen gleichermaßen profitieren. Im nächsten Schritt startet am morgigen Dienstag die Phase der öffentlichen Beteiligung.
Dazu Johannes Müller, energiepolitischer Sprecher der Grünen Fraktion Hamburg: „Lokale erneuerbare Energie ist günstig, zuverlässig und krisensicher. Darum sind wir stolz darauf, dass das 0,5-Prozent-Flächenziel bereits 2027 erreicht werden kann – und damit fünf Jahre früher als geplant. Es ist gut, dass unsere Stadt hier aktiv vorangeht. Mehr Windkraft zu einem früheren Zeitpunkt bedeutet mehr Klimaschutz und eine Stärkung unserer Wirtschaft, die auf günstige Energie angewiesen ist. Aber auch die Menschen vor Ort profitieren: Als Regierungsfraktion haben wir den Senat beauftragt, ein Bürger*innenenergiegesetz auszuarbeiten, mit dem sich die Menschen vor Ort finanziell an den Anlagen beteiligen können. In den Bezirken, wo viele Windkraftanlagen stehen, verbleibt somit ein wesentlicher Teil der Gewinne. Windenergie ist nicht nur sauber, sondern rechnet sich im Geldbeutel – eine echte Offensive bei den Erneuerbaren kommt also allen Menschen zugute. Neben den Flächen, die Hamburg bis 2027 ausweisen wird, setzen wir deshalb auch weiterhin auf den Ausbau der Windkraft im Hamburger Hafen.“
Information:
Ab morgen, den 17. September, können alle Hamburger*innen unter https://bauleitplanung.hamburg.de die Planung des Senats einsehen und dort bis zum 6. Oktober 2024 Stellungnahmen einreichen, alternativ auch postalisch bei der Stadtentwicklungsbehörde oder der Umweltbehörde.
Pressemitteilung Grüne Bürgerschaftsfraktion
Windkraft? Ja, aber bitte naturverträglich!
Hamburg plant, bis 2027 rund 0,5 Prozent seiner Landesfläche, das entspricht etwa 378 Hektar, für die Errichtung von Windkraftanlagen bereitzustellen, um den Vorgaben des Windenergieflächenbedarfsgesetzes gerecht zu werden. Mehr als die Hälfte dieser Flächen soll in den Vier- und Marschlanden liegen. Der BUND Hamburg befürwortet die CO₂-reduzierte Energiegewinnung durch Windkraft, mahnt jedoch, dass diese stets unter Berücksichtigung des Artenschutzes erfolgen müsse.
Der Bau von neuen Windkraftanlagen stelle immer auch eine weitere Bedrohung für den Artenschutz dar, insbesondere für Vögel und Fledermäuse. Zur Verringerung des Kollisionsrisikos sind die Abschaltzeiten und Abschaltvorrichtungen zu nutzen. Diese sollten regelmäßig auf den technisch neuesten Stand gebracht werden. Da diese Maßnahmen jedoch Tötungen nie ganz verhindern können, sei es entscheidend, Windkraftanlagen abseits der Hauptzugkorridore und Flugrouten von Tieren zu platzieren sowie stark frequentierte Lebensräume wie Wälder oder Naturschutzgebiete zu meiden. Ein Beispiel: Bei der im Bau befindlichen A26 West wurden als Artenschutzmaßnahme an einigen Stellen Querungshilfen für Fledermäuse gebaut. Damit die Fledermäuse auf ihrem Weg nach Norden nicht direkt in die Windkraftanlagen fliegen, braucht es breite Korridore für sichere Flugrouten.
„Windkraftanlagen verdeutlichen: Die Energie, die wir verbrauchen, müssen wir auch erzeugen“, erklärt Sabine Sommer, Vorsitzende des BUND Hamburg. „Wir setzen uns für eine naturverträgliche Energiewende ein, die den dringend notwendigen Ausbau der erneuerbaren Energien mit dem konsequenten Schutz der heimischen Tierwelt verbindet. Der erste Schritt muss immer darin bestehen, den Energieverbrauch zu reduzieren. Hier mangelt es seitens des Hamburger Senats aber an Ideen und Maßnahmen.“
Die nun ausgelegten Pläne zeigen, dass der Großteil des Windenergieausbaus auf unversiegelten Flächen umgesetzt werden soll. Der BUND schlägt stattdessen vor, insbesondere bereits versiegelte Flächen zu prüfen – beispielsweise im Hafengebiet. Auch dort müsse eine artenschutzfachliche Prüfung stattfinden, der große Vorteil sei aber, dass weitere Beeinträchtigungen für die Natur geringer wären als in unversiegelten Bereichen. Ein großes Problem sieht der BUND zudem in der nur sehr geringen Anrechnung dieser Flächen auf das 0,5%-Flächen-Ziel. Denn hier würden nur die Grundflächen der Windkraftanlagen selber berücksichtigt. Das fördert die Suche nach Standorten in bislang unversiegelten Bereichen, da hier der auf das Flächenziel anrechenbarer Anteil viel höher wäre. Aus Sicht des BUND ist dies ein Anreiz in die falsche Richtung.
Industriegebiete können geeignet für Windkraftanlagen sein: Sie liegen abseits von Wohngebieten, sind bereits stark versiegelt und angesichts der rückläufigen Containerumschlagszahlen im Hafen kann hier der Gewinnung von Windenergie Vorrang eingeräumt werden.
Pressemitteilung BUND Hamburg