„Wir wollen die Luft aus den Mogelpackungen lassen!“

Vom 27. bis zum 28. April trafen sich die für den Verbraucherschutz zuständigen Landesministerinnen und -minister bzw. Senatorinnen und Senatoren in Dresden zur 13. Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK). Hamburgs Verbraucherschutzsenatorin Cornelia Prüfer-Storcks setzte sich beim Treffen unter anderem für eine bessere Kennzeichnung von Lebensmitteln hinsichtlich der Zutaten und der Erzeugung sowie gegen so genannte Mogelpackungen ein.

 

Auch die Stärkung der Verbraucherrechte bei privaten Renten- und kapitalbildenden Versicherungen war aus Hamburger Sicht ein wichtiger Beschluss der Konferenz.

„Mogelpackungen sind Verbraucherinnen und Verbraucher ein Dorn im Auge. 96 Prozent der Teilnehmerinnen und Teilnehmer unserer Hamburger Online-Umfrage zu Verbraucherproblemen haben sich darüber beschwert. Dies macht deutlich, dass die bestehenden Regelungen überprüft und konkretisiert werden müssen“, sagt Hamburgs Verbraucherschutzsenatorin Cornelia Prüfer-Storcks. Der Bund wird nach dem beschlossenen Hamburger Antrag aufgefordert zu prüfen, wie die rechtlichen Rahmenbedingungen verbessert werden können, um die Probleme der so genannten Luftverpackungen und der versteckten Preiserhöhungen, beispielsweise durch verringerte Füllmengen bei gleichem Preis, in den Griff zu bekommen. „Wir wollen buchstäblich die Luft aus den Packungen lassen.“

Aber nicht nur die Füllmengen, auch die Kennzeichnung der Lebensmittel selbst hatte Senatorin Prüfer-Storcks im Blick: „Damit eine überlegte und bewusste Kaufentscheidung möglich ist, muss schnell ersichtlich sein, was in einem Produkt enthalten ist, woher das Fleisch als Zutat stammt und wie die Tiere gehalten wurden.“ Deshalb hat sich Prüfer-Storcks für eine verbesserte Kennzeichnung des Ursprungslandes bzw. Herkunftsortes von Fleisch in verarbeiteten Lebensmitteln eingesetzt. So soll nicht nur die Qualität gewährleistet, sondern auch Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor Lebensmittelbetrug, wie etwa 2013 beim Pferdefleischskandal, geschützt werden. Ebenso soll durch eine entsprechende Kennzeichnung bei Frischfleisch transparent werden, unter welchen Bedingungen die Nutztiere gehalten wurden. Damit besteht auch die Möglichkeit, dass durch eine positive Nachfrageentwicklung verstärkt Anreize für bessere Haltungsbedingungen gegeben werden. Bestehende Regelungen bei Eiern haben bereits einen solchen positiven Effekt erzeugt. Die Haltungsbedingungen von Legehennen sollen zukünftig auch bei Lebensmitteln ersichtlich sein, in denen Eier verarbeitet wurden. Dadurch könnte der Tierschutz einen weiteren Schritt voran gebracht werden.

Auch im wirtschaftlichen Verbraucherschutz setzte Hamburg im Rahmen des Ministertreffens Akzente: Verbesserte Verbraucherinformation bei privaten Renten- und kapitalbildenden Lebensversicherungen waren das Ziel eines weiteren Hamburger Antrags, dem die Mehrheit der Länder gefolgt ist. Nach einer Untersuchung der Verbraucherzentrale Hamburg im Rahmen des Projektes „Marktwächter Finanzen“ haben die jährlichen Kunden-Informationen von Versicherungen zu Lebensversicherungen mit Überschussbeteiligung nur eine sehr eingeschränkte Aussagekraft. Deshalb fordert die VSMK, dass die gesetzlichen Vorgaben für diese Information verbindlich verbessert und vereinheitlicht werden. Dadurch wären u.a. garantierte Leistungen, der aktuelle Rückkaufswert sowie die Summer der bislang gezahlten Beiträge verbraucherfreundlich transparent und verständlich ersichtlich.

Senatorin Prüfer-Storcks: „Transparente Informationen sind wesentlich für fundierte finanzielle Entscheidungen. Deshalb müssen wir die Qualität in der Finanzinformation und -beratung erhöhen. Zum einen, indem wir für verständliche Produktinformationen sorgen. Zum anderen dadurch, dass wir die unabhängige Finanzberatung auf Honorarbasis, unabhängig von Provisionen, stärken.“

Der Rechtsschutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern soll darüber hinaus auch durch die zügige Einführung einer Musterfeststellungsklage inkl. einer Klagebefugnis für gemeinnützige Verbände gestärkt werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf, der bereits auf der 12. VSMK 2016 gefordert wurde, soll nicht nur die Möglichkeit zu einer Bündelung der Ansprüche von Verbraucherinnen und Verbrauchern in gleichgelagerten Konstellationen bieten, wie etwa bei den Verbraucherklagen hinsichtlich der falschen Angaben bei VW-Diesel-Fahrzeugen, sondern eine Musterfeststellungsklage soll auch möglichen Verjährungen von Ansprüchen entgegen wirken. Für viele Verbraucherinnen und Verbraucher würde ihre Rechtsdurchsetzung durch eine Musterfeststellungsklage vereinfacht. In der Praxis würden zudem viele umfangreiche Prozesse wegfallen und es bestünde mehr Augenhöhe zwischen Verbrauchern und Unternehmen.

Ganz konkret hatten die Landesministerinnen und -minister bzw. Senatorinnen und Senatoren auch die Verbraucherrechte beim Gebrauchtwagenkauf im Blick: Durch gesetzliche Maßnahmen soll der Manipulation von Tachometern bezüglich der Laufleistung national wie auch international möglichst ein Riegel vorgeschoben werden. Die Bundesregierung wurde u.a. aufgefordert, eine verbindliche Datenlösung („Car-Pass-Datenbank“) zu prüfen und durch entsprechende Maßnahmen eine konsequentere strafrechtliche Verfolgung von Tachomanipulationen zu ermöglichen.

Weitere Informationen zur VSMK stehen online unter www.verbraucherschutzministerkonferenz.de/ zur Verfügung.

Pressemitteilung der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz

Dieser Beitrag wurde unter Verbraucher / Datenschutz veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.