Die Europäische Kommission hat den Wirkstoff Glyphosat zeitlich befristet zugelassen. Die öffentliche Diskussion anlässlich des europäischen Neubewertungsverfahrens hat die Bedenken gegenüber dem Wirkstoff Glyphosat verdeutlicht. Diese kritische Diskussion greift die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation auf. Mit der Verlängerung des bestehenden Moratoriums sollen den öffentlichen Bedenken Rechnung getragen werden.
Es werden daher weiterhin keine Genehmigungen für den Einsatz von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln auf Nichtkulturlandfläche, die im direkten Kontakt mit der Allgemeinheit stehen, ausgestellt. Das Moratorium gilt befristet bis zum Ende der Wirkstoffgenehmigung. Kulturlandflächen sind von diesem Moratorium nicht betroffen.
Senator Frank Horch: „Die Debatte rund um den Wirkstoff Glyphosat und dessen Genehmigungsverlängerung hat deutlich gezeigt, dass die Bevölkerung in großen Teilen dem Wirkstoff sehr kritisch gegenüber steht. Das nun fast zweijährige Moratorium hat dazu geführt, dass alternative Bekämpfungsmethoden für die Anwendung auf Nichtkulturland zum größten Teil gefunden werden konnten und damit ein Umdenken und weitere Entwicklungen angestoßen wurden konnten. Auch in den anderen Anwendungsbereichen rücken dadurch die Alternativen stärker in das Bewusstsein der Anwender.“
Hintergrund:
Glyphosat ist ein zugelassener Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln zur Unkrautbekämpfung (Herbizid) und zur Sikkation (Vorerntebehandlung). Glyphosat ist seit Jahren in politischer sowie in fachlicher Diskussion. Das Moratorium betrifft den Einsatz von Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Glyphosat auf den sogenannten Nichtkulturlandflächen, welche im direkten Kontakt mit der Allgemeinheit stehen. Unter Nichtkulturlandflächen sind Flächen zu verstehen auf denen keine Pflanzenproduktion oder planmäßige Entwicklung von Pflanzenbeständen betrieben wird. Beispiele für typisches Nichtkulturland sind Industrie-, Wege-, Verkehrsflächen, Parkplätze oder Bürgersteige. Auf diesen Flächen ist generell die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln verboten. In begründeten Ausnahmefällen kann auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden und somit Pflanzenschutzmittel angewendet werden. Diese Anträge erhalten für die Dauer des Moratoriums keine Genehmigung, wenn Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Glyphosat vorgesehen sind und die Anwendung auf Flächen erfolgt, die im direkten Kontakt zur Allgemeinheit stehen. Betroffen sind in Hamburg u.a. Öffentliche Wege und Plätze, Spiel- und Sportplätze sowie Friedhofswege.
Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln auf Nichtkulturlandflächen müssen vor der Anwendung nach § 12 Abs. 2 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) von der zuständigen Landesbehörde genehmigt werden. Im Hamburg ist die BWVI für diese Genehmigungen zuständig.
Pressemitteilung Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation