… und ohne ökologische Leitplanken“
Kommentar von Sabine Sommer, Vorsitzende BUND Hamburg zur Nutzung des Bauturbos in Hamburg: „In der Ausgestaltung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen für die Anwendung des § 246e BauGB sieht der BUND Hamburg erhebliche Risiken für Natur- und Klimaschutz in Hamburg.
Bislang sind Bebauungspläne das zentrale Instrument, um ökologische Belange wie Frischluftschneisen, Stadtgrün oder Bodenfunktionen verbindlich zu sichern. Der Bauturbo schafft nun einen Weg, dieses Verfahren zu umgehen.
Städtebauliche Verträge mit Bauträgern sollen den Naturschutz ersatzweise gewährleisten, bieten jedoch nicht dieselbe Verbindlichkeit und Transparenz wie ein regulärer Bebauungsplan.
Die Prüfung von Bauvorhaben wird auf die Bauaufsicht übertragen. Diese verfügt in der Regel nicht über das naturschutzfachliche Wissen, das für eine vollständige Bewertung ökologischer Risiken erforderlich ist. Schutzbelange, die nicht offensichtlich erkennbar sind, laufen damit Gefahr, im Verfahren nicht berücksichtigt zu werden.
Auch die Beteiligung der Öffentlichkeit ist nicht mehr verpflichtend. Ob sie stattfindet, liegt nun im Ermessen des zuständigen Bezirksamts. Eine Beteiligung der anerkannten Umweltverbände ist nur vorgesehen, wenn „eindeutige Schutzbelange“ betroffen sind. Das ist insofern bedenklich, als viele relevante Belange erst durch eine breitere Prüfung überhaupt sichtbar werden.
Besonders fragwürdig ist die Genehmigungsfiktion, wodurch Anträge, die nicht innerhalb von drei Monaten abgelehnt werden, automatisch als genehmigt gelten. Das birgt das große Risiko, dass Vorhaben ohne ausreichende Prüfung Baurecht erhalten.
Zu prüfen bleibt, inwieweit die Anwendung des § 246e mit dem Verschlechterungsverbot der EU-Wiederherstellungsverordnung (Art. 8) vereinbar ist, das Netto-Flächenverluste bei städtischen Grünflächen und Baumüberschirmung untersagt.
Der BUND fordert eine Ergänzung um eine generelle Empfehlung zur Öffentlichkeitsbeteiligung, unabhängig davon, ob Schutzbelange auf den ersten Blick erkennbar sind. Darüber hinaus braucht Hamburg verbindliche Flächenziele sowie eine stärkere Nutzung von Innenentwicklungspotenzialen: Leerstand, Baulücken und leerstehende Einliegerwohnungen bieten erhebliche Kapazitäten, die bislang zu wenig erschlossen werden. Eine Stadtentwicklungspolitik, die Wohnungsbau und Klimaschutz als gleichrangige Ziele begreift, ist möglich, doch der Bauturbo in seiner jetzigen Form wird ihr nicht gerecht.“
Pressemitteilung BUND Hamburg
Hamburg zündet Bau-Turbo: Innerhalb von nur vier Monaten rund 750 Baugenehmigungen und Bauvorbescheide
Der Deutsche Bundestag hat Ende Oktober 2025 das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung (kurz: Bau-Turbo) erlassen. Durch die damit vorgenommenen Neuregelungen im Baugesetzbuch (BauGB) will der Bundesgesetzgeber die beschleunigte Schaffung von neuem Wohnraum in Deutschland unterstützen. Hiervon profitiert der Wohnungsbau auch in Hamburg, wo neben §246e BauGB insbesondere der weitentwickelte §31 Abs. 3 BauGB angewendet wird. Durch den „Befreiungs-Bau-Turbo“ wurden in Hamburgs Bezirken innerhalb von nur vier Monaten bereits 746 Baugenehmigungen und Bauvorbescheide erteilt und beschieden (405 Wohnungen genehmigt und 341 Wohnungen positiv beschieden). Weitere 1.100 Wohneinheiten befinden sich zudem derzeit in Prüfung (Stichtag: 28. Februar 2026).
Der am 30. Oktober 2025 in Kraft getretene Bau-Turbo ist ein Gesetz der Bundesregierung, um den Wohnungsbau durch Bürokratieabbau zu beschleunigen. Mit dem Gesetz wird das Abweichen von bauplanungsrechtlichen Vorgaben zugunsten des Wohnungsbaus ermöglicht. Kern ist die Möglichkeit für Städte und Kommunen, Wohnungsbauvorhaben zu genehmigen, ohne dafür einen Bebauungsplan neu aufzustellen oder bestehende Bebauungspläne zu ändern. Neben dem neuen §246e BauGB, der befristet bis Ende 2030 gilt, sind auch die Möglichkeiten für Befreiungen von Bebauungsplänen in §31 Abs. 3 BauGB erweitert und das Abweichen vom Einfügungserfordernis für Wohnungsbau im unbeplanten Innenbereich jeweils dauerhaft in das BauGB eingeführt worden. Vor allem Nachverdichtung, Aufstockung und Bauen in Innenbereichen werden damit spürbar einfacher.
Karen Pein, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen: „Der Bau-Turbo in Hamburg zündet. Durch die neuen Befreiungsmöglichkeiten nach der Novellierung des Baugesetzbuches konnten innerhalb kürzester Zeit bereits knapp 750 Wohnungen genehmigt oder im Rahmen von Bauvoranfragen positiv beschieden werden. Der überwiegende Teil dieser Wohnungen wäre nach altem Recht nicht oder nur durch ein langwieriges Bebauungsplanverfahren genehmigungsfähig gewesen – und es steckt noch viel mehr Potential in der neuen Regelung: Weitere 1.100 Wohneinheiten werden derzeit auf die Anwendbarkeit des Bau-Turbos hin geprüft. Die Maßnahmen des Bundes schaffen somit gute Rahmenbedingungen beim Wohnungsneubau. Sie bringen mehr Tempo und helfen vielen Projekten schneller in die Umsetzung.“
Cornelia Schmidt-Hoffmann, Leiterin des Bezirksamts Bergedorf: „Der Bau-Turbo eröffnet uns eine neue Art der Zusammenarbeit mit Bauherren und Eigentümern: Wir können Wohnungsbauprojekte gemeinsam entwickeln, ohne erst ein aufwendiges Planverfahren durchlaufen zu müssen – vorausgesetzt, die Vorstellungen passen zur städtebaulichen Entwicklung des Quartiers. Das ist der eigentliche Gewinn. Wir nutzen diese Möglichkeiten, indem wir bei jedem Vorhaben das Instrument wählen, das wirklich trägt. Entscheidend ist, dass so am Ende mehr Wohnungen entstehen, die ins Quartier passen.“
Gemeinsam mit der Novellierung der Hamburgischen Bauordnung, der Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens, dem Hamburg-Standard sowie der sozialen Wohnraumförderung unterstützt der neue Bau-Turbo den Wohnungsbau in Hamburg spürbar. Schon jetzt ist durch zielgerichtete Maßnahmen etwa zur Erleichterung von Dachgeschossausbauten und Aufstockungen sowie zur Senkung von Baukosten und zur Verfahrensbeschleunigung eine positive Entwicklung sichtbar. Durch die Genehmigungserleichterungen des Bau-Turbos werden diese effektiven Impulse für mehr Wohnungsbau in Hamburg weiter gestützt.
Damit die Steuerung der städtebaulichen Entwicklung nicht gänzlich entfällt, hat der Gesetzgeber mit §36a BauGB zudem eine neue Regelung eingefügt: die Zustimmung der Gemeinde. Sie ist immer zwingende Voraussetzung für die Zulassung eines Vorhabens nach den drei Bau-Turbo-Instrumenten und ersetzt das ansonsten erforderliche Bebauungsplanverfahren. Der Senat hat diese Aufgaben an die Bezirksämter übertragen. Die Zustimmung muss innerhalb einer Frist von drei Monaten erteilt oder versagt werden. Auf die Zustimmung folgt die abschließende Prüfung des Bauantrags. Er wird unter Berücksichtigung der Vereinbarkeit mit öffentlichen Belangen, nachbarlicher Interessen und fachrechtlicher Themen entschieden.
Hamburg verfügt durch seine Baustufenpläne über ein nahezu flächendeckendes verbindliches Planrecht. Das hat zur Folge, dass in Hamburg großflächig der Befreiungs-Bau-Turbo §31 Abs. 3 BauGB angewendet werden kann, der im Gegensatz zum §246e zudem nicht befristet ist. §31 Abs. 3 BauGB wurde im Rahmen des Bau-Turbos neu gefasst und ist nun erheblich besser anwendbar. Die Freie und Hansestadt hat sich in der Vergangenheit nachdrücklich beim Bund für eine solche Anpassung eingesetzt.
Beispiele, bei denen §31 Abs. 3 BauGB erfolgreich zur Anwendung gekommen ist, sind etwa Flächen für besondere Zwecke, die bislang nicht für Wohnungsbau nutzbar waren, sowie so genannte Geschäftsgebiete, in denen Wohnungsbau unter bestimmten Umständen nun ergänzend ermöglicht werden kann. Teilweise können jetzt durch §31 Abs. 3 BauGB auch Nachverdichtungen in Großsiedlungen einfacher realisiert werden. Und dort, wo bisher etwa lediglich eine straßenbegleitende Blockrandbebauung möglich war, lassen sich nun mitunter größere Blockinnenbereiche umsetzen.
Pressemitteilung Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen