Jubiläum der Selbstinszenierung – Um
weltverband übergibt Liste der Nachtflüge an Bundesaufsicht
Am 7. Juli 2015 kam die Allianz für den Fluglärmschutz zu ihrer ersten Sitzung zusammen. Das Interesse war anfangs groß: Rund 40 Teilnehmende verbanden die Hoffnung, mit politischer Rückendeckung die Belastung durch Fluglärm in Hamburg wirksam zu begrenzen. Zehn Jahre später zieht der Umweltverband BIG Fluglärm in Hamburg eine ernüchternde Bilanz: Das Format ist politisch entkernt, fachlich blockiert und institutionell wirkungslos – eine gescheiterte Fassade bürgernaher Beteiligung: ohne Wirkung, ohne Schutz, ohne Konsequenz.
Beispielhaft für dieses Scheitern steht die Verspätungsregelung am Hamburger Flughafen. Trotz einvernehmlicher Feststellung des Reformbedarfs verweigern Politik, Verwaltung und Flughafen jegliche Bereitschaft, die längst entkernte Regelung zu überarbeiten. Dabei sollte sie einst als Schutz für Gesundheit und Nachtruhe sowie als Legitimation für einen Flugbetrieb in der Zeit der gesetzlichen Nachtruhe ab 22 Uhr und darüber hinaus dienen. Tatsächlich ist sie heute nur noch ein Papiertiger – mit gravierenden Folgen.
Halbjahresbilanz: 319 Starts und Landungen nach 23 Uhr
Im ersten Halbjahr 2025 hat der Umweltverband am Hamburger Flughafen 310 Starts und Landungen nach 23 Uhr registriert, zusätzlich neun nach Mitternacht. Damit ist das Vorjahr (306) bereits übertroffen, das Referenzjahr 2019 (321) nahezu erreicht – bei gleichzeitig weiter rückläufigen Verkehrszahlen (bis April 2025 rund 75 Prozent des Vorkrisenniveaus). Die im Luftfahrthandbuch (AIP) verbindlich festgelegte Nachtflugregelung wird systematisch unterlaufen. Das einst bundesweit beachtete Sanktionsregime ist ausgesetzt, die Umweltbehörde auf die Rolle einer zahnlosen Zuschauerin reduziert.
Umweltbehörde stellt Kontroll- und Sanktionsregime ein
Die Beendigung der Prüf- und Kontrollaufgabe durch die Umweltbehörde stellt einen eklatanten Verstoß gegen rechtsstaatliche Aufsichtspflichten dar – Pflichten, die sowohl in der Verspätungsregelung selbst als auch in behördlichen Anordnungen klar festgeschrieben sind. Verstöße werden nicht mehr dokumentiert, Missbrauch nicht sanktioniert, gesetzliche Schutzvorgaben faktisch aufgegeben. Anträge der BIG auf Auskunft nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) oder dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) werden regelmäßig verweigert oder mit nichtssagenden Antworten beschieden.
Meldung an das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF)
Vor diesem Hintergrund hat die BIG dem Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) eine vollständige Liste aller Flüge nach 23 Uhr im ersten Halbjahr übergeben. Sollte sich bestätigen, dass – wie von der Umweltbehörde selbst eingeräumt – erforderliche Nachweise und Dokumentationen zu den Verspätungsgründen fehlen, liegt ein klarer Verstoß gegen die im Luftfahrthandbuch (AIP) festgeschriebene Verspätungsregelung vor, der gemäß § 58 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) zu sanktionieren ist.
Martin Mosel, Vorsitzender des Umweltverbands BIG Fluglärm in Hamburg, erklärt:
„Die Zahlen der nächtlichen Betriebsentwicklung dokumentieren nicht nur eine fehlende Aufsicht, sondern auch ein wachsendes Maß an institutioneller Ignoranz. Trotz jahrelanger Debatten im selbstinszenierten Gremium Allianz, trotz Gutachten und politischer Willensbekundungen bleibt jede strukturelle Korrektur aus. Die gesetzlich vorgesehene Nachtruhe wird systematisch verletzt – und von Teilen der Verwaltung offenbar bewusst ignoriert. Als anerkannter Umweltverband können wir dieser rechtsstaatlichen Fehlentwicklung nicht weiter tatenlos zusehen. Wir werden ihr mit allen gebotenen Mitteln entgegentreten – und alle verantwortlichen Akteure in die Pflicht nehmen.“
Mosel richtet einen Appell an die Mitstreiter:innen im Fluglärmschutz in Hamburg und Schleswig-Holstein, der zweifelhaften politischen Selbstinszenierung „Allianz“ nicht weiter in missverstandener Dienlichkeit eigener Interessen nachzulaufen und ihre Beteiligung an einem gescheiterten Format selbstkritisch zu überdenken:
„Wer Fluglärmschutz ernst nimmt, darf nicht weiter Teil dieses Feigenblatts bleiben.“
Pressemitteilung BIG Fluglärm