Das Bezirksamt Hamburg-Mitte wird in Absprache mit der Gesundheitsbehörde den „zu niedrigen Zuckergehalt“ im Produkt Lemonaid vorerst nicht beanstanden. Gleichzeitig wird sich Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks auf Bundesebene dafür einsetzen, dass die Leitsätze für Lebensmittel hinsichtlich möglicher gesundheitsschädlicher Mindestgehalte überprüft werden.
Hintergrund ist der Fall des Hamburger Getränkeherstellers Lemonaid, der durch das zuständige Bezirksamt Mitte darauf hingewiesen wurde, dass seine Bio-Zitronen-Limonade nicht als Limonade deklariert werden könne, da das Getränk den so genannten Leitsätzen für Erfrischungsgetränken zufolge zu wenig Zucker enthalte (sechs statt wie vorgeschrieben sieben Gewichtsprozent).
Dabei orientierte sich das dort zuständige Fachamt Verbraucherschutz an den Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuchs. Diese sind über mehrere Jahrzehnte historisch gewachsen. Dadurch sind Bezeichnungen und Verarbeitungsverfahren enthalten, die heute teilweise nicht mehr den Verbrauchererwartungen entsprechen.
Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks: „Der aktuelle Fall zeigt: Die Leitsätze für Erfrischungsgetränke sind in manchen Bereichen nicht nachvollziehbar und konterkarieren unsere Strategie zur Zuckervermeidung sowie zur gesundheitsbewussten Ernährung. Es ist ein Stück aus dem Tollhaus, dass Leitsätze der Kommission für Lebensmittel zwar den Begriff Limonade schützen wollen, dadurch aber gleichzeitig der Reduzierung von Zucker entgegenwirken. Ich werde mich bei Bundesernährungsministerin Julia Klöckner für eine Überprüfung auf Sinnhaftigkeit der Lebensmittel-Leitsätze einsetzen. Lebensmittel mit wenig Zucker sollten nicht bestraft werden – sondern der Normalfall sein.“
Bundesministerin Klöckner hatte erst kürzlich eine „Nationale Strategie zur Reduktion von Zucker und Fett in Lebensmitteln“ vorgelegt. Senatorin Prüfer-Storcks: „Die nationale Strategie geht aus meiner Sicht aber nicht weit genug, weil sie ausschließlich auf freiwillige Maßnahmen zur Zucker-Reduzierung setzt.“
Pressemitteilung der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz