Zwei Millionen Euro für das sichere Abstellen von Fahrrädern

Das Förderprogramm „Nachrüstung von Fahrradabstellanlagen im Bestand“ ist angelaufen
Ziel der Förderung ist es, durch das Nachrüsten von hochwertigen Fahrradabstellanlagen im Bestand, die sichere und komfortable Unterbringung von Fahrrädern, Fahrradanhängern, Lastenrädern oder Dreirädern zu ermöglichen – außerhalb des öffentlichen Raums. Im Bestand bedeutet dabei an älteren Gebäuden mit mehr als fünf Wohneinheiten oder bei gewerblich genutzten Immobilien mit mehr als 20 Arbeitsplätzen.

 

So soll es für mehr Hamburgerinnen und Hamburger komfortabler werden, täglich ihr Fahrrad zu nutzen.

Bedarfsgerechte, gut ausgestattete und bequem zu erreichende Abstellplätze sind ein bedeutender Baustein zur Förderung des Radverkehrs. In Hamburger Quartieren mit älterem Gebäudebestand sind Fahrradabstellanlagen auf den privaten Grundstücken aber manchmal gar nicht oder nicht ausreichend vorhanden bzw. in schlechtem Zustand. Das soll sich durch das Förderprogramms ändern.

Erst seit 2011 werden höhere bauordnungsrechtliche Anforderungen an das Fahrradparken mit der Errichtung eines Gebäudes gestellt, die bei neuen Bauvorhaben umgesetzt werden, für den Bestand aber nicht nachträglich eingefordert werden können. In vielen dicht bebauten, innerstädtischen Quartieren gibt es hinsichtlich des Fahrradparkens erhebliche Defizite, erkennbar an der Menge der im öffentlichen Raum abgestellten Räder. Dabei ist es Aufgabe des Grundeigentümers, den Bewohnerinnen und Bewohnern oder den Beschäftigten geeignete Flächen zum Fahrradparken auf dem eigenen Grundstück zur Verfügung zu stellen.

Das Förderprogramm der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) wurde gemeinsam mit dem Amt für Landesplanung und Stadtentwicklung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen entwickelt. Es ist am 14. Februar gestartet und mit zwei Millionen Euro ausgestattet. Das Programm soll über fünf Jahre (bis Ende 2026) laufen.

Die Förderbedingungen können über die Internetseite der IFB Hamburg (www.ifbhh.de/foerderprogramm/fahrradabstellanlagen) aufgerufen und Förderanträge gestellt werden.

Antragsberechtigt sind

· Eigentümer/-gemeinschaften,

· Mieter (mit Zustimmung des Vermieters) oder sonstige dinglich Verfügungsberechtigte (z. B. Erbbauberechtigte) von

o Mehrfamilienhäusern mit mehr als fünf Wohneinheiten oder

o gewerblich genutzten Immobilien mit mehr als 20 Arbeitsplätzen, deren Baugenehmigungen vor dem 1.1.2011 ausgestellt worden sind.

Gefördert wird

· die Überdachung oder Einhausung von Radabstellanlagen,

· die Errichtung von Fahrradboxen, Fahrradkleingaragen oder Fahrradsammelgaragen (Fahrradschuppen),

· der Umbau von Räumen in Keller, Erd- oder Obergeschossen, Gewerberäumen oder von Garagen zu Fahrradabstellräumen,

· die Ausstattung von Räumen oder überdachten Flächen mit Anlehnbügeln, Doppelstockparkern oder Fahrradabteilen (Fahrradkäfigen),

· der Einbau von Rampen, um die Zugänglichkeit von Räumen in Ober- oder Untergeschossen zu verbessern, sowie von elektrischen Türöffnern,

· die Herstellung von Elektroanschlüssen in Verbindung mit den oben genannten Radabstellanlagen und

· die Sanierung von bestehenden Fahrradabstellanlagen, wenn dadurch eine Qualitätsverbesserung erzielt wird, z. B. ein besserer Witterungs- oder Diebstahlschutz oder bei der Zugänglichkeit der Anlage.

Hilfe und Beratung zur Antragstellung gibt die IFB unter 040 24846 213 und unter www.ifbhh.de/foerderprogramm/fahrradabstellanlagen.

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen hat zudem Empfehlungen für die Planung von Fahrradabstellanlagen herausgegeben. Der Leitfaden „Fahrradparken im Quartier“ zeigt für Grundstücke in unterschiedlichen städtebaulichen Typologien Lösungen auf. Er ist zu finden unter dem Link www.hamburg.de/baugenehmigung/583468/start-merkblaetter/

Pressemitteilung Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

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